Kosten für Studium (Zweitstudium) steuerlich absetzen?
Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass man als Student im Zweitstudium seine Studienkosten als Werbungskosten in der Anlage N absetzen kann, auch, wenn man keine Einnahmen (aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder wie auch immer) erzielt und auch gegebenenfalls einen Verlustvortrag machen kann.
Das Finanzamt lehnte das mit folgender Begründung ab: "Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit konnten nicht berücksichtigt werden, da keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit vorliegen und somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang fehlt."
Woran kann das liegen? Hat das damit zutun, dass ich einer selbstständigen Beschäftigung nachgehe und kann ich die Studienkosten dann in der Anlage S als Werbungskosten angeben?
2 Antworten
Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Summe der Studienkosten höher ist als die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit. Wie hoch sind denn diese Einkünfte und wieviel Steuer wurde festgesetzt?
mir geht e nicht vorrangig um den Verlustvortrag, sondern, dass es nicht akzeptiert wurde, die Studienkosten als Werbungskosten abzusetzen, bzw. überhaupt Werbungskosten anzugeben aufgrund von obiger Begründung "Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit konnten nicht berücksichtigt werden, da keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit vorliegen und somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang fehlt."
Du wirst dein Studium dann näher erläutern müssen. Was studierst du warum? Zu welchem Ziel soll das führen? Willst du eine Qualifikation erwerben, mit der du dann angestellt werden wirst? Oder hat das Studium etwas mit deiner gewerblich/freiberuflichen Tätigkeit zu tun? Dann wären es eher Betriebsausgaben.
das scheint ja keine Rolle zu spielen, nur "da keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit vorliegen..."