Ist der Besuch auf einer Wissenschaftskonferenz als Referent steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Ja, Du darfst sie als Werbungskosten (oder je nach Berufsziel evtl. auch als Betriebsausgaben) angeben.

Gab es kein Honorar? Wenn Du Honorar erhalten hast, dann mußt Du die Kosten gegen diese Einnahme rechnen!


wfwbinder  25.01.2016, 06:36

Genauso ist es.

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EdwardsDeming 
Fragesteller
 25.01.2016, 10:01

Vielen Dank für die Antwort!

Das klingt schoneinmal sehr gut für mich.

In welchem Fall könnte es denn sinnvoll sein, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen? Geht es hier um Gründungskosten (als eher konkretes Ziel) oder auch bspw. um ein angestrebte Promotion (eher abstrakt)?

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Ernsterwin  25.01.2016, 12:18
@EdwardsDeming

Betriebsausgaben sind ansetzbar, wenn Du selbstständig bist und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit beziehst. Offensichtlich ist das noch nicht gegeben. Bestenfalls kämen dann wohl Vorgründungskosten infrage. Allerdings ist es in dem Fall in der Regel einfacher, sie als Werbungskosten der nichtselbstständigen Tätigkeit geltend zu machen, wenn Du in einem Angestelltenverhältnis stehst.

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LittleArrow  25.01.2016, 23:08
@EdwardsDeming

In welchem Fall könnte es denn sinnvoll sein, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen?

Es geht weniger, um sinnvoll, sondern sachgerecht. Und in Deinem Fall würde dem Kommentar von Ernsterwin folgen und "Werbungskosten" wählen.

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