Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Lieferung von Niederlanden?
Hallo,
ich habe Ware in den Niederlanden bestellt und zahle darauf keine USt, da ich meine USt-ID angegeben habe.
Da ich jedoch in die Kleinunternehmer Regel falle, erstelle ich keine USt- Voranmeldung und auf meinen Rechnungen wird auch natürlich keine USt ausgewiesen.
Ist es nun richtig, dass die bestellte Ware aus den Niederlanden für mich steuerfrei ist, obwohl ich in Deutschland gar keine Umsatzsteuer abführe?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort
2 Antworten
Ist es nun richtig, dass die bestellte Ware aus den Niederlanden für mich steuerfrei
NOPE!
du bist VERPFLICHTET, für das Monat des Innergemeinschaftlichen Erwerbes eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben
Tritt der Kleinunternehmer gegenüber dem liefernden Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat mit seiner gültigen USt-IdNr. auf, gibt er dem liefernden Unternehmer zu erkennen, dass er den Gegenstand steuerfrei erwerben will, weil der Erwerb im Bestimmungsland den dortigen Besteuerungsvorschriften unterliegt (§ 1a Abs. 4 Satz 2 UStG; Abschn. 6a.1 Abs. 18 UStAE). Der Kleinunternehmer versteuert in Deutschland den innergemeinschaftlichen Erwerb, kann aber die Vorsteuer nicht abziehen (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).
wär ja noch schöner, wenn du einen Vorteil hättest und keine Umsatzsteuer auf den Einkauf zahlen würdest!
wurzlsepp6682 hat ja eigentlich schon alles gesagt. Ein Detail fehlt noch: Du musst als Kleinunternehmer die reverse-charge-Umsätze auch erklären. Das heisst, Du musst im Zweifel auch eine UStVA abgeben, zumindest aber eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende.
Kläre am besten in einem kurzen Telefonat mit Deinem FA, ob in Deinem Fall wirklich eine UStVA nötig ist. Keine Scheu, solche Auskünfte gehören zu ihrem Job, die sind meistens sehr nett und hilfsbereit.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Zu einer Umsatzsteuererklärung bin ich ja sowieso verpflichtet. Ich kläre das mit meinem Finanzamt einmal ab. 😊
Bei Dir fällt mir verschiedenes auf. Zum kannst Du bei der Kleinunternehmerregelung keinen Steuerfreibetrag erwarten, denn Du wirst in diesem Fall nach Deinem EkSt-Erklärungsbetrag besteuert. Dazu hast Du alle Nettoeinnahmen aus Deinem Nebenjob mit anzugeben.
Den Steuerfreibetrag übersteige ich bereits mit meinem Hauptjob.
Natürlich gebe ich alle Beträge in meiner EkSt-Erklärung an, sowohl von meinem Job als auch durch meine Selbstständigkeit.
Inwiefern meinst du, dass dies für meine Frage wichtig wäre?
Selbst wenn die Niederlande die Ware unversteuert Dir gesendet haben, wird in den Niederlanden eine Nachbesteuerung erhoben.
Wieso, wenn ich die Steuer doch hier in Deutschland abführe, dann muss diese ja nicht in den Niederlanden nochmals abgeführt werden?
Danke für die schnelle Antwort, zahle also mit der USt- Voranmeldung die 19%, obwohl ich für meine Verkäufe in Deutschland keine Voranmeldung erstellen muss. Kann ich das dann einfach so machen, eine Voranmeldung abgeben?
Oder soll ich meinen Lieferanten informieren, dass er mich mit der ausländischen Steuer besteuern soll? Da ich ja einen Freibetrag in Höhe von 12.500€ habe.