Kleinunternehmer - Vorsteuerabzug auf Versandkosten?

1 Antwort

Die Vorsteuer darfst Du anwenden für alle Vorsteuerbeträge, die Du nachweislich mit entsprechendem Beleg bezahlt hast.

Du bist dann natürlich kein Kleinunternehmer mehr, sobald Du dies getan hast und darfst auf sämtliche Einnahmen auch Umsatzsteuer abführen.

Oder worum ging es?

die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung, Betriebsmittel eingekauft innerhalb D

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@Murphy379

Ein Kleinunternehmer gibt aber keine USt-Voranmeldungen ab, es sei denn, er möchte kein Kleinunternehmer sein?!

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@Wassonst
 es sei denn, er möchte kein Kleinunternehmer sein?!

Oder es greift einer der zahlreichen Ausnahmefälle wie

  • Fahrzeugeinzelbesteuerung
  • Erwerbsteuer
  • §13b-Steuer
  • usw.
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@EnnoDerDritte

alles gut, ich darf die Vorsteuer aus dem Versand ziehen, es muss nur auf der Rechnung extra ausgewiesen werden. Dann geht es!

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@Murphy379

Erklär uns doch nochmal, was Du oben mit "Kleinunternehmer" meintest.

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