Kleingewerbe Einkauf mit Mwst und Verkauf?

3 Antworten

Ich wundere mich immer wieder, wie manche Leute ihr Gewerbe oder ihren Freiberuf betreiben, ohne wesentliche Punkte zur Preiskalkulation zu kennen.

Schritt 1: Einkauf

Wenn Du etwas einkaufst, dann zahlst Du für diese Einkäufe Umsatzsteuer (7% oder 19%). Als Selbständiger mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG (Fall A) kannst Du keine Vorsteuer abziehen. Als Selbständiger mit Regelbesteuerung (Fall B) kannst Du die gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen.

Kaufst Du also einen Zaun und Montagematerial für 1.000 EUR, dann wären das EUR 840,34 EUR netto und 159,66 EUR USt. Der Selbständige im Fall A hat Betriebskosten von EUR 1.000. Der Selbständige im Fall B hat Betriebskosten von EUR 840,34.

Schritt 3: Verkauf

Nun verkaufst Du dies mit Deiner Dienstleistung (Lieferung Zaun 15 m vom Typ X in Farbe grün, mit Pfosten 0815, incl. Montage) für einen bestimmten Preis (netto). Im Fall A (Kleinunternehmerregelung) stellst Du diese Rechnung ohne USt. aus. Der Netto-Preis wird direkt so unter Hinweis auf §19 UStG so in Rechnung gestellt. Im Fall B (Regelbesteuerung) schreibst Du eine Rechnung über den Netto-Betrag zzgl. USt. 19%. In der Rechnung weist Du die bestellten Positionen aus, schreibst jedoch keine Einzelpreise hin. Es zählt die Gesamtleistung. Der Netto-Betrag ist Deine Betriebseinnahme.

Wenn der Kunde dies als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen will, dann musst Du vielleicht Materialpreise und Arbeitszeiten separat ausweisen, aber wie diese sich errechnen, ist Deine Sache. Du kannst hier auch die Materialien optisch günstiger verkaufen und die Dienstleistung teurer.

Hast Du USt. in Rechnung gestellt und bekommst diese vom Kunden, so ist sie ans Finanzamt abzuführen (gegengerechnet mit der Vorsteuer).

Schritt 2: Kalkulation

Die wesentliche Frage für ein profitables Geschäfts ist jedoch: wie hoch ist der Verkaufspreis?

Es ist klar, dass Du davon leben möchtest, d.h. die Betriebseinnahme muss höher sein als die Betriebsausgabe. Setzt Du 50 EUR/Std. Arbeit an und schätzt 3 Std. Arbeit plus Anfahrt für 60 EUR (Zeit und Pkw-Kosten), dann müssten also bei einem Einkaufspreis von 1.000 EUR (Fall A) bzw. 840,34 ER (Fall B) mind. 210 EUR mehr dafür herauskommen, um profitabel zu sein. Diese Kalkulation geht den Kunden nichts an. Der Kunde bekommt den Endpreis.

Bietest Du also dem Kunden die Leistung für 2.000 EUR an, dann ist Dein Gewinn höher. Bietest Du für einen Endpreis von 1.300 EUR an, ist Dein Gewinn minimal.

Verkaufst Du als Regelbesteuerer an Firmen, können diese von Dir in Rechnung gestellte USt. als Vorsteuer abziehen, d.h. effektiv ist mit Nettopreisen zu rechnen. Du wärst also mit netto 1.050,36 zufrieden, da dies die untere Grenze Deiner Kalkulation war. Dazu kommt USt. von 199,57 EUR. Für Privatkunden wären brutto 1.249,93 EUR zu zahlen (incl. USt.).

Verkaufst Du als Kleinunternehmer, wärst Du mit 1.210 EUR zufrieden, da dies die untere Grenze der Kalkulation war. Für einen Firmenkunden würdest Du 1.210 EUR kosten (wärst also teurer als ein regelbesteuerter Unternehmer, der das Gleiche anbietet), für Privatkunden 1.210 EUR (wärst also etwas günstiger als bei Regelbesteuerung).

Das bedeutet aber nicht, dass Du immer am unteren Rand der Kalkulation operieren musst. Wenn der Kunde für die Leistung 3.000 EUR zahlst, dann nimmst Du das auch gerne. Damit ist Dein Gewinn höher.

Wofür Du etwas einkaufst und wieder verkaufst, hängt nur dadurch zusammen, dass Du einen Gewinn erzielen willst. Verkaufst Du das Material 1:1 für den Einkaufspreis, so hast Du keine Vergütung für den Weg zum Baumaterialmarkt erhalten. Auch hast Du keine Vergütung für das Vorstrecken der Auslagen bekommen. Also wirst Du vielleicht immer 20% Handlinggebühr aufschlagen.

In dieser Kalkulation liegt Deine Kunst, profitabel zu sein!

Alarm67  29.06.2022, 16:38

Sicher, dass das der Fragesteller verstanden hat!? ☺

0

Da es in D kein Kleingewerbe gibt, nehme ich mal an, Du meinst, dass Du Dich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hast.

Das bedeutet, dass Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen musst, gleichzeitig aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung hast. D.h. also, mit der Vorsteuer in der Rechnung für das Material wirst Du endgültig belastet. An der Tatsache, dass Du keine USt in Deinen Rechnungen ausweist, ändert sich dadurch nichts.

Ich frage mich nur, wie Du das bisher gehalten hast: Das kann doch nicht die erste Material- oder Aufwandsrechnung sein, die Du erhalten hast. In Telefonkosten, Rechnungen über Werkzeug, Sprit, Büromaterial ist doch IMMER Vorsteuer enthalten...

bedisohn 
Fragesteller
 29.06.2022, 12:14

Danke, habe bisher immer fixpreise gemacht da war alles inkl.

0
Eifelia  29.06.2022, 12:15
@bedisohn

Ähm - und? Das ändert doch nichts an meiner Aussage...

3

Die MwSt. hat Dich NULL zu interessieren!

Weder beim Einkauf, noch beim Verkauf.

Das ist der Nachteil in Deinen Kalkulationen, zahlen darfst Du diese brav beim Einkauf. Du kaufst halt teurer als der Wettbewerb, der sich diese Vorsteuer ziehen kann, ein.

In Deinen Rechnungen darfst Du aufgrund der Kleinunternehmenregelung keine MwSt ausweisen, PUNKT!

bedisohn 
Fragesteller
 29.06.2022, 12:09

Vielen lieben Dank, das heißt ich muss falls ich eine Ware für 50 inkl Mehrwertsteuer gekauft habe -- am besten versuchen netto für 50 € zu verkaufen?

0
Eifelia  29.06.2022, 12:13
@bedisohn

Wohl kaum - oder willst Du am Warenverkauf nichts verdienen?

2
Alarm67  29.06.2022, 12:15
@bedisohn

😱😱😱😱😱😱

Und wovon willst Du Leben und Rechnungen bezahlen?

0
bedisohn 
Fragesteller
 29.06.2022, 12:15
@Eifelia

ich verdiene an der Montage etwas mehr, hatte überlegt diese für 55,00 sodass ich noch 5 euro pro zaun mache

0
Eifelia  29.06.2022, 12:17
@bedisohn

ich weiß nicht, was Du damit ausdrücken möchtest.

1
Meandor  29.06.2022, 14:50
@bedisohn

Wenn Du für brutto 50€ einkaufst, willst Du für 50€ netto verkaufen? Klingt nach einem Anfang. Da Du aber Kleinunternehmer bist, gibt es bei Dir kein Netto.

0