Wann bezahlt man für einen Fahrschein 19% mwst?
Auf der Fahrkarte der Bahn steht, dass im Preis 19% Mehrwertsteuer enthalten sind. Ist das richtig so? Ich dachte immer, öffentlich Verkehrsmittel müssten weniger Mehrwertsteuer bezahlen.
2 Antworten
Schauen wir Mal ins Gesetz, z.B. §12 UStG. Dort insbesondere Absatz Zwei Nummer Zehn.
Daraus können wir ableiten, dass 7% anfallen, wenn die Beförderung innerhalb einer politischen Gemeinde stattfindet oder die Beförderung weniger als 50km beträgt.
Busse und Stadtbahnen dürften also regelmässig 7% drauf haben. Die Bahn allerdings regelmässig 19%.
Wobei es für den Privatkunden keinen wirklichen Unterschied macht, da die Bahn immer Bruttopreise veranschlagt.
Ja, und wer 12 sagt, muss auch 34 sagen. Nämlich § 34 UStDV. Dort ist beschrieben, was alles auf einem Fahrschein enthalten sein muss, um als Rechnung i.S.d. § 14 zu gelten.
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DH.
Die Umsatzsteuer beträgt ermäßigt 7% nur im Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Ansonsten erfolgt die Beförderung zum normalen Steuersatz von 19%.
Hinweis auf § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG