Kirchgeld vom Vorjahr in Steuerklärung angeben?

2 Antworten

Ja, Kirchensteuer udn Kirchgeld in Höhe der in dem Jahr gezahlten Beträge, abzüglich von ggf. erfolgten Erstattungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja, in der Steuererklärung für das Jahr der (Nach)Zahlung.