Kirchensteuerbescheid mit Nachzahlung, könne noch Einspruch machen, Frist vom Finanzamt endete
Habe nun auch den Kirchensteuerbescheid von 2008 bekommen, muß auch da nachzahlen, dagegen könnte ich noch Einspruch einlegen. Macht das noch Sinn? Denn die Frist vom normalen Steuerbescheid vom Finanzamt endete schon vor 3 Wochen. Oder hätte der Widerspruch zur Folge, daß das Finanzamt auch noch mal nachrechnen muß?
1 Antwort

Hallo,
wird bei euch die Kirchensteuer separat durch Kirchensteuerämter festgesetzt?
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass der Einkommensteuer als sog. Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid ergeht. Die Einkommensteuerfestsetzung ist also bindend für die Kirchensteuerfestsetzung.
Sofern die Kirchensteuer aufgrund eines falschen Einkommensteuerbescheides falsch berechnet wurde, musst du gegen den Einkommensteuerbescheid selbst Einspruch einlegen. Dies geht allerdings nur innerhalb der Einspruchsfrist des Einkommensteuerbescheides, welche anscheinend anbgelaufen ist.
Ist die Kirchensteuerfestsetzung aufgrund eines Fehlers des Kirchsteueramtes falsch, kannst du hiergegen immernoch Einspruch einlegen.