Kann man wegen einem Telefonstreich angezeigt werden?

4 Antworten

Ja natürlich.

Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar.

Und sämtlicher anderer Quatsch, durch den sich der Angerufene bedroht, gekränkt oder auf andere Weise belästigt fühlt. Auch wirst du dafür belangt, wenn einer anderen Person dadurch ein Schaden entsteht.

Wenn du dabei eine Straftat begangen hast, ja. Ansonsten nein.

Auf Grundlage der zahlreichen genannten Fakten und der überaus ausführlichen Beschreibung des Sachverhalts lautet meine Antwort:

Ja, kann man. Denn anzeigen kann nan zunächst mal alles und jeden.

Die interessantere Frage wäre wohl, was dann folgt.

kommt drauf an...was hast du denn gesagt... jemandem gedroht... womöglich erpresst etcetc...

dann kann das vor Gericht enden...