Geliehenes Geld Zürück und Jetzt Anzeige wegen Betrug

2 Antworten

"Ich weis nicht mehr weiter!" Warum willst Du das wissen?

Deine Freundin (nicht: "Du" und auch nicht: "mann") sollte sich erst dann anwaltlichen Rat holen, wenn sie von der Staatsanwaltschaft und/oder per Mahnbescheid angeschrieben wird. Was sollte sie sonst vorher tun (können), da sie reinen Gewissens ist oder?

Der Anwalt wird ihr dann erklären, dass zwischen Betrug/Anzeige und Zurückforderung ein inhaltlicher Unterschied besteht. Solange der Freundin kein Mahnbescheid vorliegt, braucht sie auf die Schreiben/Anrufe der Freundin nicht zu reagieren.

Oder kommt die Anzeige von der Bank, weil die Freundin den Kredit bestimmungswidrig verwendet hat?

Wenn A einen Kredit aufnimmt und dieses Geld B gibt, dann ist das durchaus möglich. Kreditbestimmungen verbieten dieses Privatdarlehen nicht. Es ist nachweisbar, daß das Darlehen aufgenommen wurde.

Wenn B nun an A diesen Betrag zurückzahlt, wird das wohl auch irgendwo bankmäßig festgehalten sein, wenn das Geld nicht unter der Matraze versteckt wird.

Der Cashflow ist damit nachvollziehbar und das Privatdarlehen ist auch ohne schriftliche Unterlagen plausibel begründbar.

Auf welcher Basis fordert nun B das Geld von A zurück? Was ist der Inhalt einer Anzeige?

Die Freundin A sollte nun einfach mal warten, was an sie herangetragen wird. Das wird ein Brief von einem Anwalt oder von der Staatsanwaltschaft sein. Vielleicht auch eine Anhörung bei der Polizei. Erst im Fall eines konkreten Vorwurfs sollte sie einen Anwalt einschalten, denn dann hat sie eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Solange nicht klar ist, was überhaupt im Raum steht, sollte man kein Geld in einen Anwalt investieren.