BAB und Minijob 520€?

2 Antworten

Ganz einfach - Du darfst sicherlich einen Minijob ausübern, allerdings wäre dieses Einkommen anzugeben :

unter Punkt 11 - häufige Fragen ( Link siehe unter der Antwort von Eifelia )

Die Arbeitsagentur gibt auf ihrer Webseite an, dass ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit einem Brutto von bis zu 450 Euro monatlich grundsätzlich nicht angerechnet wird. Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 Euro seit Oktober 2022, sollte auch die Nebenjob-Grenze gestiegen sein. Frage am besten bei deinem Sachbearbeiter nach, welche Auswirkung ein Nebenjob konkret auf deine Förderungshöhe haben kann.