Kann man für eine vermietete ETW, die bereits einen laufenden Kredit hat und getilgt wird die Steuern absetzen, wenn man einen zweiten Kredit aufnimmt?

3 Antworten

Wenn ein Kredit aufgenommen wird, richtet sich die Abzugsfähigkeit der Zinsen nach dem Grund für die Kreditaufnahme und der Zuordnung zu einer Einkunftsart.

Wird ein Kredit aufgenommen um in die Wohnung ein neues Bad einzubauen, so sind die Zinsen in der Anlage V abzuziehen.

Wer ein Kreditaufgenommen um eine private Wohnungseinrichtung zu kaufen, sind die Zinsen nicht abzugsfähig, auch wenn sie auf der vermieteten Wohnung abgesichert sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du möchtest die Fremdkapitalzinsen steuerlich von den Mieteinnahmen absetzen? Dann muss die Kreditaufnahme ursächlich für die Mittelverwendung für diese Mietwohnung erfolgen und damit müssen die Zinsen sich als Werbungskosten für diese Mieteinnahmen qualifizieren.

Ja und so gesehen, musst Du spätestens auf Befragen des Finanzamtes diesen Zusammenhang nachweisen können.

Was hat der zweite Kredit mit der Wohnung zu tun. Die dient wohl nur als Sicherheit. Da kann man nichts absetzen.