Sprachkurs an der VHS - kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

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Wenn der Sprachkurs einen ganz klaren Bezug zum Beruf hat und nicht privaten Zwecken dient, dann kann er von der Steuer abgesetzt werden.

Und selbstverständlich weiß der Finanzamtbeamte es nur, wenn du es ihm auch sagst und auf die berufliche Veranlassung hinweist, die eventuell durch ein Schreiben deines AG oder dessen teilweise Kostenübernahme (oder Bildungsurlaub ?) bestätigt wird. Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs (Grundlagen- oder Fortgeschrittenenkurs) sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Teilnahme an dem Sprachkurs beruflich veranlasst ist und so gut wie keine privaten Motive für die Wahl des Kurses maßgeblich waren. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie die Fremdsprachenkenntnisse konkret für Ihre derzeitige oder künftige Berufstätigkeit benötigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gängige oder eine weniger gebräuchliche Fremdsprache handelt (BFH-Urteil vom 10.4.2002, VI R 46/01, BStBl. 2002 II S. 579).

Ein Werbungskostenabzug ist auch möglich, wenn für die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens Fremdsprachenkenntnisse zwingend erforderlich sind. Eine vorherige Bewerbung für die neue berufliche Tätigkeit als Nachweis dafür, dass der Sprachkurs nicht nur der Allgemeinbildung dient, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 10.4.2002, VI R 46/01, BStBl. 2002 II S. 579). http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=25052