Rechnung ohne Umsatzsteuer geltend machen?

5 Antworten

Wenn das Porto keine Umsatzsteuer enthält, kann man sich diese auch nicht zurück holen!

Eigentlich, wenn man auch nur ein wenig Ahnung hat, logisch!!!

Warum bitte schön sollte sich Dein Porto über die Einkommensteuererklärung "zurückholen" lassen - Du kannst doch das Porto Deinem Kunden als durchlaufenden Posten weiterberechnen.

Er muss dem Kunden schon 19% auf die Portokosten draufschlagen.

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@Andri123

Das kann er als "Kleingewerbetreibender" ehedem nicht.

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@wilees

Das "nicht" steht in Grossbuchstaben in der Frage.

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@wilees

Er mag ja 'ehedem' Kleinunternehmer gewesen sein, aktuell ist er es aber lt. Fragestellung nicht ;-)

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Dann muss man dem Kunden die Versandkosten halt berechnen oder diese in den Verkaufspreis mit einrechnen - das sollte doch logisch sein? WENN im Porto USt enthalten wäre, wären das (bei einem Steuersatz von 19 %) aus den 4 € ja auch nur 0,64 € und Dein 'Gewinn' läge bei 1,44 € - macht es DAS für Dich aus?

Wenn Du etwas für 10,- Euro (Ladenpreis) kaufst, dann netto 8,40 + 19 % 1,60,- = 10,- Euro.

die Sachen ohne enthaltnee Vorsteuer sind eben so wie sie sidn.

Daher kalkulieren Profis ja auch nur mit Nettopreisen.

Wenn Du inkl. Versand verkaufst, wäre eben 8,40 + 4,- Euro = 12,40 Selbstkosten und Verkauf für 16,- + 19 % 3,04 Euro Verkaufspreis 19,04 Euro, damit 3,60 Euro Rohgewinn bleiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Antwort, also kann man bei der deutschen Post tatsächlich keine Steuer zurückholen? Und die 16€ verkaufspreis waren schon brutto.

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@qwertzuiop123

Genau, keine Vorsteuer bei der Post.

Vorschlag, mache eine Versandkostenpauschale für Deine Kunden von 4,90 Euro, da hast Du noch etwas für die Verpackung.

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@qwertzuiop123
kann man bei der deutschen Post tatsächlich keine Steuer zurückholen?

logischerweise nicht - denn Portokosten enthalten nun einmal keine Steuern.

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@wfwbinder

Ja. Für den Fragesteller: Netto knapp 12 Cent bleiben dann für Verpackung.

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@Andri123
Netto knapp 12 Cent bleiben dann für Verpackung.

Aber bei Verpackung gibt es Vorsteuerabzug.

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@qwertzuiop123

Deine Minigewinne kommen daher, dass Du Deine Verkaufspreise falsch kalkulierst...

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Was?

Du kaufst etwas für netto 8,40 (brutto 10,-€) und zahlst Porto 4,-€. Damit sind Deine Nettoausgaben also 12,40.

Dein Verkaufspreis muss dann mindestens 12,40 zzgl. MwSt. sein, also brutto 14,77, damit Du keinen Verlust machst.

Für einen Nettogewinn von 80 Cent beträgt der Verkaufspreis brutto 15,71.

Ich hoffe, die Antwort war nicht zu kompliziert.

Ach so, Du willst für 16,- brutto verkaufen. Dann ist der Nettoerlös 13,44, der Gewinn also 1,04.

Was hat das nun damit zu tun, dass Du für das Porto keine Vorsteuer zahlen musstest?

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@Andri123

Danke für die Antwort. Der Gewinn ist doch sehr niedrig, weil mein bei den Versandkosten keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen kann. Wenn man etwas für 13 netto verkauft was man z.b für 9€ netto gekauft hat und dann noch 4€ Versandkosten hat, macht man garkeinen Gewinn. Weil man bei den Ausgaben bei der deutschen Post keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück bekommt.

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@qwertzuiop123

Wenn Du 4,76 für das Porto bezahlt hättest, würdest Du 76 cent Vorsteuer ziehen, die Gewinnrechnung sieht aber genauso aus.

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@Andri123

Ich dachte man könnte bei der Deutschen Post keine Vorsteuer abziehen, weil sie von steuern befreit sind und somit auch keine umsatzsteuer auf deren Rechnungen ausweisen

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@qwertzuiop123

Kann man auch nicht. Darum steht das im Konjunktiv. Du hast keine 4,76 bezahlt und Du bekommst keine 76 Cent erstattet.

Deine Gewinnrechnung musst Du immer netto machen., mit Nettoausgaben und Nettoeinnahmen rechnen.

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@qwertzuiop123

Und im Existenzgründerseminar warst Du auch nicht, möchte ich wetten. Mach Deinen Laden zu, schaff Dir das unternehmerische Grundwissen drauf, welches Dir ganz offensichtlich fehlt - sonst bist Du schneller pleite, als Du gucken kannst.

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