Was ist das denn?

Vielleicht kannst du ja erst einmal erklären, was ein

Lohnsteuerausgleich

sein soll?

Und was das für ein Konto ist, das du hier zeigst?

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Ich habe schon beim ersten Satz des Sachverhalts Verständnisschwierigkeiten:

Wenn das Haus den Eltern gehörte, wieso kriegen dann da die Geschwister Geld, wenn du es den Eltern abkaufst?

Wenn du das nächste Mal einkaufen gehst, kannst du mir ja bitte auch was überweisen. Deal?

Und natürlich kann er dir das Haus für 50.000 verkaufen. Die Differenz bis zum tatsächlichen Wert ist dann halt eine Schenkung. Auch das kann der Vater tun.

Die anderen Kinder deines Vaters haben dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich aber jedes Jahr, in dem der Vater noch lebt, um 10% ermäßigt.

Deine Geschwister haben aber beim dem Vorgang des Kaufs bzw. der gemischten Schenkung überhaupt nichts zu pochen. Sie sind doch gar nicht involviert.

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In Deutschland ist der Gewinn steuerfrei, wenn das Grundstück

  1. im Privatvermögen war und
  2. länger als 10 Jahre im Familienbesitz war.

Wie UK das macht, weiß ich nicht. Nach DBA hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn UK besteuert, dann wohl nur über den Progressionsvorbehalt.

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Ich kenne mich mit diesen ganzen Wald- und Wiesen-Buchhaltungsprogrammen nicht aus, weil ich mit DATEV arbeite und dort mehrere hundert Buchführungen habe.

Aber du musst nach dem Begriff "mandantenfähig" suchen. Ich hab das hier für dich mal getan:

https://fckaf.de/Aht

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Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.

Natürlich nicht. Als Kind hast du einen Freibetrag von 400.000 Euro, das wird das Erbe nicht hergegeben haben.

Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?

Nirgends, wenn das Haus schon länger als 10 Jahre im Familienbesitz war.

Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen?

Neenee, bezahl du mal deine Steuern alleine, die Gesellschaft gibt dir hier nichts dazu, denn

  1. Ist der Verkauf steuerfrei und
  2. hast du keine deutsche Erbschaftsteuer gezahlt.
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Kommt drauf an, von wem das Honorar gezahlt wurde.

War es der Arbeitgeber, ist es Arbeitslohn--> Anlage N.

War es jemand anders, sind es sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 --> Anlage SO

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind es mangels Nachhaltigkeit nicht.

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5 min, wenn du beim BZSt anrufst.

Ansonsten rund eine Woche.

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Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus?

und

Hat jemand Erfahrung,

Natürlich kennt sich jemand aus und natürlich hat jemand Erfahrung. Das ergibt sich bereits logisch aus der Tatsache, dass es diese Anlage gibt. Die wird ja von "jemandem" entwickelt und entsteht nicht von allein.

Aber zum Thema:

Du hast nichts ins Anlagevermögen aufzunehmen und kannst daher die Anlage weglassen.

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eine Niederlassung hier zu betrieben

Und was soll das bringen? Damit wären die Gewinne dieser Niederlassung, die eine Betriebsstätte sowohl nach DBA also auch nach AO ist, doch in Deutschland bei der KSt und bei der GewSt steuerpflichtig.

Es darf eben keine Betriebsstätte in Deutschland bestehen, um wenigstens die GewSt zu vermeiden. Allerdings weiß ich nicht, welche Gewerbesteuern der niederländische Staat so vorsieht.

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Die Übungsleiterpauschale muss euer Arbeitnehmer doch selbst angeben in seiner Einkommensteuererklärung. Damit hast du als Arbeitgeber im Lohnsteuerjahresausgleich gar nichts zu tun. Der Lohnsteuerjahresausgleich glättet doch nur die Spitzen, die unterjährig beim Arbeitnehmer angefallen sind und ersetzt doch keine Einkommensteuererklärung.

Deshalb verstehe ich nicht, was du hier wissen willst.

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Zumindest damals™ ging das noch.

Ich habe zunächst Werkzeugmacher gelernt, dann Bankkaufmann und nun bin ich seit murmelmurmel Jahren Steuerberater.

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ich war bei insgesamt 2 Steuerberatern und habe unterschiedliche Antworten

Mindestens einer war kein Steuerberater oder er hat seinen Schein am Automaten gezogen.

Denn ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die .... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Das Jahr der Veräußerung ist 2023, die beiden vorangegangenen sind 2022 und 2021.

"Im Jahr" liegen für gewöhnlich alle Tage zwischen 1. Januar und 31. Dezember. Ein Bezug am 31. Dezember 2021 und ein Auszug am 1. Januar 2023 würde also genügen.

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Also hast du ein Darlehen bekommen.

Hast du denn das Darlehen als Einnahme versteuert, als du es bekommen hast?

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Das hat aber alles nichts mit einem Lohnsteuerjahresausgleich zu tun.

Den macht der Arbeitgeber normalerweise mit dem Novemberlauf.

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Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Du hast also Umsatzsteuervorauszahlungen hinterzogen.

Allerdings kann man da wieder rauskommen. Wenn man erklärt, dass man am Anfang des Jahres 2020 davon ausgegangen ist, nicht mehr Umsätze als 22.000,00 Euro erwartet zu haben, ist man Kleinunternehmer und der Aspekt der Hinterziehung entfällt.

Bleibt allerdings offen, ob du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Falls ja, wird es schwierig.

Allerdings bis du in 2021 keinesfalls Kleinunternehmer und damit zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet.

Alle anderen Steuerarten sind nicht so dringend, da ist ja noch Zeit für die Abgabe.

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