

Tauschgeschäfte können schon rein denklogisch nicht unentgeltlich sein - die Frage ergibt keinen Sinn.
Tauschgeschäfte können schon rein denklogisch nicht unentgeltlich sein - die Frage ergibt keinen Sinn.
Glückwunsch zur Identitätsfeststellung.
Gestern noch Mensch - heute schon Schule.
Was ist das denn?
Vielleicht kannst du ja erst einmal erklären, was ein
Lohnsteuerausgleich
sein soll?
Und was das für ein Konto ist, das du hier zeigst?
mit Unmengen komplizierter Bürokratie belastet
Kompliziert ist es nur für denjenigen, der eine Ahnung hat. Im Grunde ist es aber simpel:
Folglich ist der Ort der Leistung dort, wo der Leistungsempfänger ist.
Damit dürfte hier wohl Option 1 greifen.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=3a&g=ustg
Die Kleinunternehmerregelung greift ja wohl kaum fürs Ausland.
Richtig.
Der Vorteil wäre, dass den Kunden dann keine Ust berechnet würde, aber da das, wie ich vermute, nur für Deutsche Kunden gilt,
Nein, mit der Staatsangehörigkeit hat das alles nichts zu tun und einen Vorteil kann ich auch nicht wirklich sehen.
Ich habe schon beim ersten Satz des Sachverhalts Verständnisschwierigkeiten:
Wenn das Haus den Eltern gehörte, wieso kriegen dann da die Geschwister Geld, wenn du es den Eltern abkaufst?
Wenn du das nächste Mal einkaufen gehst, kannst du mir ja bitte auch was überweisen. Deal?
Und natürlich kann er dir das Haus für 50.000 verkaufen. Die Differenz bis zum tatsächlichen Wert ist dann halt eine Schenkung. Auch das kann der Vater tun.
Die anderen Kinder deines Vaters haben dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich aber jedes Jahr, in dem der Vater noch lebt, um 10% ermäßigt.
Deine Geschwister haben aber beim dem Vorgang des Kaufs bzw. der gemischten Schenkung überhaupt nichts zu pochen. Sie sind doch gar nicht involviert.
In Deutschland ist der Gewinn steuerfrei, wenn das Grundstück
Wie UK das macht, weiß ich nicht. Nach DBA hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn UK besteuert, dann wohl nur über den Progressionsvorbehalt.
Ich denke wenn ich über der Grenze bin darf ich auf die Kleinunternehmerregellung verzichten?
Wenn du über der Grenze bist, bist du kein KU. Wie willst du dann darauf verzichten oder sie in Anspruch nehmen.
Du kannst ebensowenig deine Flügel benutzen oder darauf verzichten.
Ich habe beim Finanzamt angerufen und habe die anscheinend total überfordert
Steht ja auch "Finanzamt" an der Tür und nicht "Steuerberatung". Man ruft erstens sowieso nirgendwo an, wenn man nicht nerven will und zweitens nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung zum Thema "Risiko Herzoperation".
Warum fertigst du nicht einfach eine Einkommensteuererklärung an und weißt dann, was die Hörner geblasen haben?
Ja, kann jemand.
Wie ist denn der Sachverhalt und für welche Seite soll gebucht werden?
Angenommen ich habe mehrere Autos gekauft. Nach einem sehr erfreulichen Kursanstieg entscheide ich zum Verkauf eines Teils meines Bestandes jener Autos.
Ich verkaufe genau so viele Autos, um mein investiertes Geld wieder zu erhalten. Einen Teil der Autos lasse ich in der Garage.
Wenn zwischen dem Kauf und Verkauf kein Gewinn liegt, dürften doch keine Steuer anfallen. Liege ich da richtig?
Steuerklasse I mit Freibetrag 400.000,00 Euro.
Aber die ist ja ohnehin automatisch, siehe § 15 Erbschaftsteuergesetz.
Ich kenne mich mit diesen ganzen Wald- und Wiesen-Buchhaltungsprogrammen nicht aus, weil ich mit DATEV arbeite und dort mehrere hundert Buchführungen habe.
Aber du musst nach dem Begriff "mandantenfähig" suchen. Ich hab das hier für dich mal getan:
https://fckaf.de/Aht
Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.
Natürlich nicht. Als Kind hast du einen Freibetrag von 400.000 Euro, das wird das Erbe nicht hergegeben haben.
Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
Nirgends, wenn das Haus schon länger als 10 Jahre im Familienbesitz war.
Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen?
Neenee, bezahl du mal deine Steuern alleine, die Gesellschaft gibt dir hier nichts dazu, denn
Kommt drauf an, von wem das Honorar gezahlt wurde.
War es der Arbeitgeber, ist es Arbeitslohn--> Anlage N.
War es jemand anders, sind es sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 --> Anlage SO
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind es mangels Nachhaltigkeit nicht.
5 min, wenn du beim BZSt anrufst.
Ansonsten rund eine Woche.
Bevor hier wieder jemand klugscheißt und darauf hinweist, dass es keine Spekulationssteuer gibt:
Die Frage ist wie folgt zu interpretieren:
Liegt hier ein Fall der steuerfreien Veräußerung vor?
Antwort: Nein, die Veräußerung ist nicht steuerfrei, weil wir erst März haben und die Tatsache, dass die Wohnung seit 4 Monaten vermietet ist, zeigt, dass sie spätestens in 2020 zuletzt selbst bewohnt war.
Der Verkauf ist aber nicht 2020 erfolgt, sondern soll "nun", also wohl 2021 erfolgen. Damit ist das Merkmal "im Jahr des Verkaufs zu eigenen Wohnzwecken genutzt" nicht erfüllt.
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus?
und
Hat jemand Erfahrung,
Natürlich kennt sich jemand aus und natürlich hat jemand Erfahrung. Das ergibt sich bereits logisch aus der Tatsache, dass es diese Anlage gibt. Die wird ja von "jemandem" entwickelt und entsteht nicht von allein.
Aber zum Thema:
Du hast nichts ins Anlagevermögen aufzunehmen und kannst daher die Anlage weglassen.
eine Niederlassung hier zu betrieben
Und was soll das bringen? Damit wären die Gewinne dieser Niederlassung, die eine Betriebsstätte sowohl nach DBA also auch nach AO ist, doch in Deutschland bei der KSt und bei der GewSt steuerpflichtig.
Es darf eben keine Betriebsstätte in Deutschland bestehen, um wenigstens die GewSt zu vermeiden. Allerdings weiß ich nicht, welche Gewerbesteuern der niederländische Staat so vorsieht.
Die Übungsleiterpauschale muss euer Arbeitnehmer doch selbst angeben in seiner Einkommensteuererklärung. Damit hast du als Arbeitgeber im Lohnsteuerjahresausgleich gar nichts zu tun. Der Lohnsteuerjahresausgleich glättet doch nur die Spitzen, die unterjährig beim Arbeitnehmer angefallen sind und ersetzt doch keine Einkommensteuererklärung.
Deshalb verstehe ich nicht, was du hier wissen willst.
Zumindest damals™ ging das noch.
Ich habe zunächst Werkzeugmacher gelernt, dann Bankkaufmann und nun bin ich seit murmelmurmel Jahren Steuerberater.