Die Satzung könnte einen daran hindern. Bei Unternehmen im regulierten/beaufsichtigten Bereich kann auch Gesetz es verhindern
die Benutzung ist in Ordnung. Die Frage ist, was bringt es dir, die Abschlüsse komplett als Anhang der Bachelorarbeit hinzuzufügen. Die Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen sind doch in der Regel viele Seiten lang, manchmal mehr als 100 oder 200 Seiten, das bläht doch nur die Bachelorarbeit auf. Ein echter Mehrwert entsteht dadurch nicht, jeder kann ja die Abschlüsse im Bundesanzeiger nachlesen, warum also hinzufügen?
dem kann ich zustimmen. Es ist in der Praxis üblich, dass die Geschäftsführer auch von größeren Gruppen nur in der Holding Ihre Gehälter beziehen und bei den Tochterunternehmen als GF bestellt, aber nicht angestellt sind, sondern diese Tochterunternehmen die Geschäftsführung per Management Fee an die Holding vergüten.
Andri123 Was reinkommt, ist vielleicht im ersten Schritt Einkommen/Gewinn. Wenn das aber nicht wieder ausgegeben wird und er/sie aber beim nächsten BaFöG-Antrag wieder durch eine Vermögensprüfung durch muss, wird das vielleicht zum Vermögen.
Da sollten Sie sich am besten bei der BaFöG Stelle und in den Merkblättern oder sonstigen Infos zu den BaFöG Anträgen erkundigen, was schädlich oder unschädlich ist.
wfwbinder Wenn Sie sagen "Er wird zu Knast verurteilt. Betrieb kaputt, 10 Leute sitzen auf der Straße", wollen Sie damit andeuten, es ist besser, seine Straftat zu dulden? Das heißt, wer einen Betrieb mit 10 Leuten hat, sollte Ihrer Meinung nach steuerlich tun dürfen, was er/sie will, der Betrieb ist dafür eine Art Blankoscheck? Das kann nicht sein!
Der Handwerksmeister macht Selbstanzeige, zahlt seine Steuerschuld und kommt nicht in den Knast. Ist doch die beste Lösung :-)
Also dass der Staat diese beiden Straftaten gleich bzw. ähnlich bewertet, entspricht doch nicht der Wahrheit. Hier wird so getan, als ob beides auf gleicher Ebene steht, um auf den Staat und das Rechtssystem einzuschlagen. Die Steuerhinterziehung kann nämlich per Selbstanzeige angezeigt werden, dann zahlt man eben seine Steuerschuld plus ein bisschen was oben drauf, und wenn die Anzeige sauber gemacht ist, kommt man komplett ohne Strafverfolgung davon. Aber hat hier irgendeiner davon gehört, dass man für Kinderpornografie mit Selbstanzeige davonkommt?? Das gibt es nämlich gar nicht!
Achtung, nicht vergessen zu prüfen, ob bereits in der Türkei die Einkünfte besteuert wurden und ggf. Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen
Hallo zusammen,
erstaunlich, dass hier auf eine Frage, die eindeutig im Gesetz geregelt ist, mit irgendwelchen Erfahrungen geantwortet wird, mit denen man doch gar nichts anfangen kann. Als Berufsträger, liebe Kollegen, sollten Sie erstmal ins Gesetz schauen.
Im § 36 Steuerberatungsgesetz ist es geregelt.
wfwbinder "Nun ist die Vorschrift aber so formuliert, dass es eine Ausbildung in den steuerberatenden Berufen sein muss."
Stimmt nicht. Im § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist von einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die Rede, nach dessen Abschluss 6 Jahre praktische Tätigkeit erforderlich ist. Wo steht da was von steuerberatenden Berufen als Ausbildung?
Im § 36 Abs. 3 StBerG ist lediglich gefordert, dass in der praktischen Tätigkeit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes- oder Landessteuern sein müssen.
Wenn der Kollege also beispielsweise nach der Banklehre 6 Jahre lang in der Abteilung Kapitalertragsteuer tätig ist, sogar nur Teilzeit (16 Wochenstunden), ist die Voraussetzung erfüllt und er ist zur Steuerberaterprüfung zugelassen.
Rat2010 "Bankkaufmann und Steuerberater??? Hat nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun."
Siehe oben. Für Steuern aufgrund von Mehrungen von Privatvermögen, sei es durch Kapitalerträge oder im Immobilienbereich, hat ein Bankkaufmann durchaus passende Vorkenntnisse. Ist aber nur eine Meinung. Der Meinungsaustausch bringt an der Stelle nix, weil harte Fakten im Gesetz stehen: es ist möglich.
Lesen Sie hier weitere Details nach: https://taxmain.de/wie-wird-man-steuerberater/
Hallo Berny96
seit wann ist denn bitte eine Steuererklärung NICHT rückwirkend?
Jede Steuererklärung ist doch rückwirkend fürs Vorjahr (manchmal auch für Vor-Vorjahre), den Vormonat, den Vorquartal.
Ausnahme vielleicht Kapitalertragsteueranmeldung, die wird im Voraus bzw. zeitgleich mit dem Ertrag gemacht. Also wenn Sie das meinen in Bezug auf Ihre Aktienerträge, das dürfte nicht Ihr Problem sein, sondern das Problem Ihrer depotführenden Bank, die muss das anmelden und abführen. Die Kapitalerträge in Summe müssen dann gar nicht mehr in die Steuererklärung rein. Und wenn die Bank es nicht abgeführt hat (warum auch immer), machen Sie das einfach rückwirkend in der Steuererklärung fürs Vorjahr, wo haben Sie sich denn da strafbar gemacht, sehe ich nicht.
In Bezug auf Krypto ist es genauso rückwirkend zu erklären.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an uns, wir haben Spezialisten in diesem Bereich.
Viele Grüße
https://taxmain.de/