Kann ich gleichzeitig angestellt sein und nebenher noch eine Freelancer Tätigkeit führen?

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Steuerrecht ist wertneutral. Wenn du andere Einkünfte als die aus nichtselbständiger Arbeit (und Kapitalvermögen) hast, hat das Steuerrecht nichts dagegen.

Dem Finanzamt musst Du Deine Nebentätigkeit natürlich melden. Wenn Du das tust, gibt es aus steuerlicher Sicht keine Einwände. Genauso wichtig ist es allerdings, dass Du Deinen Arbeitgeber von Deiner Nebentätigkeit unterrichtest. Gerade wenn Du im Nebenjob einer Tätigkeit ausübst, die in Konkurrenz zu Deiner Festanstellung steht, könnte es sonst Schwierigkeiten geben.

Falls "steuerliche Probleme" Steuern zahlen heißt - das müssen Sie allerdings, sofern Sie mehr als 410 Euro pro Jahr verdienen.