Die Antwort hängt davon ab, wie der Mietvertrag aussieht. Wenn er von allen Bewohnern unterschrieben wurde, dann ist nur eine gemeinsame Kündigung möglich. Falls der Vermieter die Dame nicht explizit aus dem Vertrag entlassen hat, wird sie dann nicht drum herum kommen, ihren Anteil an der Miete so lange zu entrichten, bis das Mietverhältnis endgültig beendet ist und die Wohnung zurückgegeben wird.So ist das nunmal in WGs. Dessen muss man sich am besten vorher bewusst werden, damit eben solche Probleme vermieden werden.

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Bei manchen Anlageformen benötigt man, soweit ich weiß, einen Wohnsitz im Land. Das könnte also schon eine Hürde sein. Darüber hinaus sollte man natürlich zusehen, dass das Einlagensicherung des Landes, in dem man Geld anlegen möchte, stabil und solide ist. Innerhalb der EU sollte das eigentlich der Fall sein, wobei die Vergangenheit gezeigt hat, dass es immer wieder Überraschungen gegeben hat. Bedenken muss man auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland andere als in Deutschland sind. Auch das kann vor allem dann zu einer Schwierigkeit werden, wenn man im Pleitefall klagen möchte. Leuten, die sehr sicherheitsorienitert sind, würde ich deshalb eher dazu raten, das Geld im Inland anzulegen.

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Aufgrund der schlechten Zinslage (Garantiezins aktuell nur bei 1,75 %) würde ich tatsächlich vom Abschluss einer Lebensversicherung abraten. So gute Konditionen wie in älteren Verträgen wird man in absehbarer Zeit jedenfalls nict erzielen können. Aus diesem Grund wäre mein Rat, die finanzielle Absicherung der Familie von der Altersvorsorge zu trennen, indem man beispielsweise eine Risikolebensversicherung abschließt und parallel dazu einen langfristig ausgerichteten Fondssparplan anlegt.

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Selbstverständlich kann er das während der Arbeitszeit verbieten. Du hast schließlich auch immer noch die Möglichkeit, Arzttermine und andere private Angelegenheiten in Deinen Pausen zu regeln - und dann am besten über Dein privates Handy und nicht vom Firmentelefon aus.

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Vermutlich ist gemeint, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ein wenig verändern werden. Denn Wehrdienstleistende, die ihren Dienst ab Januar 2013 antreten, müssen ergänzende Bezüge wie Wehrdienstzuschlag, kostenlose Unterkiunft oder kostenlose Verpflegung versteuern. Den Sold an sich betrifft diese Neuregelung meines Wissens aber nicht.

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Ich habe hier auch einen Link gefunden, aber es scheint sich bie der Seite lediglich um eine öffentliche Testversion zu handeln. Deswegen betrachte die Informationen erst einmal unter Vorbehalt! www.zuers-public.de

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Vom Bauchgefühl hätte ich das gleiche gesagt wie alberville. Aber nachdem ich mich noch mal erkundigt habe, denke ich, dass uns das Bauchgefühl getäuscht hat. Denn offenbar sind Schäden am Auto auch bei teilkaskoversicherten Fahrzeughaltern abgedeckt, und zwar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

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Es ist natürlich wichtig, dass man sich mit der Anlagestrategie des Clubs wiederfinden kann. Wenn man sehr viel risikofreudiger oder vorsichtiger ist als das Gros der Mitglieder, dann macht eine Mitgliedschaft wahrscheinlich wenig Sinn. Für Anfänger kann so ein Verein aber natürlich eine gute Chance sein, um wertvolle Tipps zu bekommen und sich unter Aufsicht der anderen Clubmitglieder mit der Materie vertraut zu machen.

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Das ist natürlich davon abhängig, welche Policen Du momentan hast. Es gibt bei fast allen Versicherungsarten Partnertarife, die günstiger sind als zwei Einzeltarife. Beispielsweise bei einer Hausratversicherung, wenn man eine gemeinsame Wohnung bewohnt, bei der Haftpflicht, und auch bei der Kfz-Versicherung. Es ist sicherlich sinnvoll, sich da mal mit einem kompetenten Berater zusammenzusetzen und die Verträge gemeinsam durchzugehen.

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Ein Investment in Südafrika ist mit Sicherheit nicht ohne Risiko. Ich weise nur auf die kürzlichen gewaltsamen Proteste der Minenarbeiter hin. Es gibt also sehr viel politische Unruhe im Land - und in solch einem Umfeld entsteht nie ein positives Investitionsklima. Man sollte also schon ein wenig risikobereit sein, wenn man dort anlegen möchte. Wie es immer ist, wenn es Risiken gibt, sind aber natürlich auch die Gewinnmöglichkeiten hoch.

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Wenn Du das Geld aufbringen kannst, würde ich immer zur Barkaution raten. Aus dem einfachen Grund, dass bei einer Kautionsbürgschaft immer Gebühren anfallen. Die variieren je nach Anbieter, aber liegen so etwa zwischen 3-5% der Kautionssumme.

Anbieter sind beispielweise Hausbanken, aber auch die R+V Versicherung hat so etwas im Programm. http://www.ruv.de/de/firmenkunden/kreditversicherung/kautionsversicherung/index.jsp

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Das hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab. Manche kommen dafür auf, andere verweigern die Zahlung, bzw zahlen nur teilweise. Je nachdem, wie viel Bedeutung Du diesem Kriterium beimisst, solltest Du Dich daher vor der Krankenkassenwahl informieren.

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Die EInstieghürden sind bei geschlossenen Immobilienfonds nunmal hoch. Ich würde mich nicht mit dieser Form der Geldanlage beschäftigen, wenn ich nicht mindestens 10.000 Euro auf der hohen Kante hätte und den Verlust dieses Geldes im schlimmsten Fall verschmerzen könnte. Weniger solventen Anlegern würde ich von geschlossenen Immobilenfonds abraten. Da ist man z.B. mit Unternehmenanleihen meiner Meinung nach besser beraten.

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Dem Finanzamt musst Du Deine Nebentätigkeit natürlich melden. Wenn Du das tust, gibt es aus steuerlicher Sicht keine Einwände. Genauso wichtig ist es allerdings, dass Du Deinen Arbeitgeber von Deiner Nebentätigkeit unterrichtest. Gerade wenn Du im Nebenjob einer Tätigkeit ausübst, die in Konkurrenz zu Deiner Festanstellung steht, könnte es sonst Schwierigkeiten geben.

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Das hängt davon ab, ob sie im Osten oder im Westen arbeitet und davon, welcher Tarifgruppe sie angehört. Hier steht aber etwas zu Jahressonderzahlungen, unter die das Weihnachtsgeld auch fällt http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/jahressonderzahlung.html Das sollte helfen.

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Ich glaube nicht, dass man Guthaben benötigt. Denn bei Paypal heißt es: "Paypal zieht den [Zahlungs]Betrag automatisch von Ihrem hinterlegten Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte ab. Einfach und flexibel per Lastschrift."

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Lies Dir das mal durch. Ich würde da der Empfehlung von finanztest folgen und Abstand von dem Angebot nehmen, auch wenn es erst einmal verlockend ist http://www.test.de/Tagesgeld-Lieber-nicht-nach-Lettland-4464905-0/

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Nein, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Das ist ja auch verständlich, weil das Versicherte Risiko in erster Linie die Gegenstände sind (Möbel, HIFI-Geräte, Teppiche etc.) und die auch in die neue Wohnung mitgenommen werden. In jedem Fall muss man aber der Versicherung melden, weil das wichtig für die Beitragsprämie sein kann. Zieht man z.B. von einer schlechten Wohngegend, wo viel eingebrochen wird, in eine bessere, könnten die Beiträge günstiger werden. Anders herum geht es natürlich auch.

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Das sehe ich anders als Dein Vermieter. Er hat zwar recht, dass es kleine Reparaturen gibt, für die man als Mieter selbst aufkommen soll. Dazu würde z.B. ein tropfender Wasserhahn zählen. Aber solange Du nicht täglich Deine Essensreste durch den Abfluss entsorgst und er deshalb verstopft, müsste der Vermieter für die Reiningung aufkommen. Ich würde deshalb an Deiner Stelle noch einmal mit ihm reden.

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