Dem Finanzamt musst Du Deine Nebentätigkeit natürlich melden. Wenn Du das tust, gibt es aus steuerlicher Sicht keine Einwände. Genauso wichtig ist es allerdings, dass Du Deinen Arbeitgeber von Deiner Nebentätigkeit unterrichtest. Gerade wenn Du im Nebenjob einer Tätigkeit ausübst, die in Konkurrenz zu Deiner Festanstellung steht, könnte es sonst Schwierigkeiten geben.

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Viele Vermieter bevorzugen zwei Mieter, vor allem wenn sie beide berufstätig sind. Das hat damit zu tun, dass beide für die Miete aufkommen können und dem Vermieter mehr Sicherheit bieten. Du kannst Deinen Trick aber trotzdem anwenden. Dass sich Pärchen trennen ist nunmal keine Seltenheit. Wenn Du dann am Ende alleine einziehst, wird der Vermieter nicht viel dagegen unternehmen können.

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Es ist möglich, dass sie mitversichert ist über die Krankenversicherung des Mannes, aber dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sie darf selber in ihrem Unternehmen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten anstellen und sie darf nicht mehr als 365 Euro/Monat verdienen (d.h. der Lebensunterhalt darf durch die Tätigkeit nicht überwiegend bestritten werden).

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Die einmalige Anzahlung zu Beginn des Leasingvertrags führt dazu, dass die monatlichen Raten niedriger ausfallen. Das ist ein "Vorteil" bei dem Modell mit Anzahlung gegenüber dem Modell ohne Anzahlung. Aber eine Rückzahlung der Anzahlung nach Vertragsende ist meines Wissens nicht vorgsehen.

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