Klar - das sind ja auch schon Studienkosten. Diese sind als Sonderausgabe absetzbar.
Die Kosten des Verwalters sind Betriebsaugaben und können abgezogen werden. Abschreiben können Sie die Garage mit 3 % jährlich (vom Kaufpreis), wobei der Bodenwert abgezogen werden muß. Und das können Sie bis zur völligen Abschreibung tun.
Na, so absolut kann man das nicht sagen. Die Erstattung ist auf 12 Monate zu verteilen und monatlich ist ein Freibetrag von 30 Euro zu belassen: http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/bei-steuererstattung-alg-ii-kann-gekuerzt-werden
Die 450 Euro gelten für Minijobs - mit Honorarstellen haben die gar nichts zu tun. Insofern ist das Honorar theoretisch steuerpflichtig, praktisch hingegen nicht, da Sie wohl nicht über die Freigrenze von 8004 Euro kommen werden. Kindergeld ist seit 2012 einkommensunabhängig.
Wovon haben Sie denn bisher gelebt?
Hatten Sie überhaupt ein steuerpflichtiges Einkommen (also mehr als 8004 Euro)? Schließlich haben Sie nur drei Monate gearbeitet...
Studenten haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Als Student lebt man von Bafög, Unterhalt oder Arbeit. Wenn Sie ein Kind kriegen, kriegen Sie Kindergeld (für das Kind natürlich) und Unterhalt.
Ergänzend zu den anderen Antworten: Ein "normaler Job" würde die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen mit sich bringen, aktuell 19,6 %, die je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu tragen sind. Weitere Versicherungsbeiträge fallen wegen des Werkstudentenprivilegs nicht an. Was Steuern angeht, so sind Sie theoretisch steuerpflichtig - dazu müssen Sie aber mindestens 911 Euro/Monat verdienen (brutto), was man bei 20 Stunden pro Woche ja eher nicht schafft... Da Sie auf die steuerliche Absetzbarkeit der Studienausgaben anspielten - das sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Die können Sie theoretisch absetzen, praktisch wird das eher nicht gehen - wer keine Steuern zahlt, kriegt auch nichts wieder...
Wenn es wirklich Alg 2 ist: Nein. Wenn es Grundsicherung ist, also die Sozialleistung für Rentner und Erwerbsunfähige: Ja.
Es kommt darauf an, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner sind, also pflichtversichert, oder in der freiwilligen Krankenversicherung. Im ersteren Fall zahlen Sie nur Beiträge auf die staatliche Rente, im zweiten Fall auf alles. Siehe hier: http://www.ihre-vorsorge.de/rente/zusatzrente-und-krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner.html Das eine Prozent wird wohl auf die gesamten Einnahmen erhoben.
Ja, die 8004 Euro und die 2100 Euro, die 2013 auf 2400 Euro erhöht werden, kann man nebeneinander steuerfrei haben. Und ja, natürlich werden Gehalt und Honorartätigkeit zusammengerechnet und dann können auch Steuerforderungen entstehen. Und Sie dürfen selbstverständlich über den Steuerfreibetrag kommen - dann zahlen Sie halt Steuern... Die Ausbildung können Sie ja dann steuerlich absetzen - eine Zweitausbildung dürfte unter "Werbungskosten" fallen.
Kurz gesagt: Nein, man bekommt nicht immer was zurück und daher machen auch nicht alle eine Steuererklärung.
Ich wüßte nicht, wo da ein Problem sein sollte. Der Studentenrabatt legt natürlich nahe, daß der iMac nicht nur beruflich genutzt wird. Das ist aber für den Vorsteuerabzug kein Problem, beschränkt jedoch später die Abschreibung.
Nö, bei Wohngeld gibt es keine Erwerbsobliegenheit - es wird vom tatsächlichen Einkommen ausgegangen. Ein Verweis auf Alg 2 ist nicht zulässig, da umgekehrt das Jobcenter darauf verweisen würde, daß andere Sozialeistungen wie etwa Wohngeld dem Alg 2 vorgehen. Insofern müssen Sie keine Arbeit suchen.
Zumindest die Kosten eines Lohnsteuerhilfsvereins sind vom Einkommen abhängig, die eines Steuerberaters hingegen nicht. Insofern könnte es günstiger sein, sich an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden - jedenfalls, wenn es um Lohnsteuern geht und nicht um Einnahmen aus Selbständigkeit, Vermietung oder Kapitalanlagen.
Grundsicherungsanspruch: 374 Euro plus Miete - das macht 824 Euro. Da Ihre Rente höher ist, haben Sie folglich keinen Anspruch.
Eine Steuererklärung machen, wenn man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, kann emorm Steuern zurückbringen. Wenn die Nicht also einen Teil des Jahres Schüler, Azubi oder arbeitslos war, lohnt sich das.
Nun ja, vielleicht meinte er die Zuzahlungsbefreiung allgemein - schließlich gibt es immer noch die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte etc. Von dieser kann man vorab befreit werden, indem man die zulässige Belastung an die Krankenkasse überweist. Das sind 2 % des Einkommens, bei z. B. 1500 Euro brutto also 360 Euro. Das dürfte sich daher nur lohnen, wenn im nächsten Jahr wirklich hohe Kosten anstehen.
Selber zuzahlen müssen Sie todsicher, denn niemand wird 100%ig befreit. Ihre Ersparnisse spielen dafür allerdings in der Tat keine Rolle, nur - es wurde bereits erwähnt - Ihr Einkommen.
Welche Miethöhe in Ihrer Gemeinde vom Jobcenter übernommen wird, müssen Sie dort erfragen.