Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer (oder Freelancer?)?

1 Antwort

Hallo, im Prinzip ja.

Wobei ich nicht weiß, ob für diese künstlerische Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung nötig ist.

In jedem Fall musst Du die Einnahmen bei der Steuer angeben. Und darauf achten, dass diese Tätigkeit nicht die beiden anderen überwiegt. Dann wäre die preiswerte Krankenversicherung weg. Bis ca. 400 EUR/Monat wäre dafür auch keine Einkommensteuer zu zahlen.

Dann gibt es noch die Umsatzsteuer, das lasse ich erstmal.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Misspaddelfuchs 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 16:21

Vielen Dank für die Antwort. Meine Überlegung ein „Kleingewerbe“ anzumelden geht daraus hervor, das ich auf dem Gebiet Fotografie/Design später nebengewerblich tätig sein möchte und nicht nur kleine Jobs annehme. Darum überlege ich freiberuflich oder eben gleich als Gewerbe an den Start zu gehen.