Freelancer mit Auftraggeber in Österreich?
Hallo liebe Finanzfrage-Community,
ich hätte eine Frage an euch, die ggf. etwas komplizierter ist.
Ich würde gerne als Freelancer anfangen und hätte auch direkt einen Auftraggeber, welcher einen Online-Shop führt und dies Jahr, aufgrund des Weihnachtsgeschäftes, Hilfe benötigt und ab Januar bis Mitte des Jahres seinen Shop erweitern/ändern bzw. auf eine andere Plattform umziehen möchte. Ich habe diesbezügl. leider keine Ausbildung doch bin sehr Affin, sodass ich die Voraussetzungen für den Auftraggeber erfülle.
Das Problem daran ist, dass der Auftraggeber aus Österreich stammt und mich aufgrund des Aufwandes etc. gerne als Freelancer beschäftigen würde - sofern das überhaupt irgendwie möglich ist. Er würde mir einen Auftrag der benötigten Dienstleistungen erteilen und ich würde Ihm jeweils eine Rechnung stellen. Ich kann meine Tätigkeit von Hause durchführen und mir die Zeiten frei einteilen - wichtig ist nur, dass alles erledigt wird.
Anschließend möchte ich gerne als Freelancer für andere Auftraggeber weiterarbeiten. Da ich momentan aufgrund von COVID arbeitslos wurde und gerne wieder eine Beschäftigung hätte, bin ich sehr interessiert daran.
Im Idealfalle sollte ich schnellstmöglich mit der Tätigkeit beginnen - (am besten diese Woche noch), doch bevor ich das FA etc. kontaktiere, wollte ich erst euch fragen, ob sowas überhaupt umsetzbar ist.
Kann ich das ganz normal beim FA anmelden, als wäre mein AG in Deutschland ansässig?
Könnte ich theoretisch heute schon mit der Arbeit beginnen, bevor ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte?
Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen eine schöne Adventszeit.
Liebe Grüße,
1 Antwort
25 Zeilen Sachverhalt nur um zu Fragen:
Ich möchte für einen Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) in Österreich selbständig tätig werden. Was muss ich tun. Das ist doch keine komplizierte Sache.
Leider benutzt u nur den Modebegriff Freelancer, anstatt zu schreiben, um welche Tätigkeit es geht.
Anscheinen wohl etwas in Sachen Internet für einen Onlineshop. Ich tippe auf Gewerbe, aber auch freier Beruf wäre möglich.
Also lade Dir den "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" herunter und fülle ihn aus. Beantrage dabei eine USt-ID, weil Du für einen Auftraggeber im EU-Ausland tätig werden willst.
Dann frisch ans Werk. Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer, aber mit Angabe der USt-ID.
Alle Belege über die Kosten sammeln.
Ein Infomationsgespräch bei einem Berufskollegen von mir wäre auch sehr gut für Dich.
Natürlich ist die Tätigkeit als Selbständiger möglich. Aber es ist kein freier Beruf, sondern gewerblich, aber die Bedeutung ist eher gering.
Die Tätigkeiten können vielfältig sein, weshalb ich keine genaue Berufsbezeichnung geben kann.
Eventuell bin ich etwas einfach gestrickt, aber für mich wäre die beschriebene Tätigkeit: "Beratung und Service bei der Einrichtung und dem Betrieb von Onlineshops."
Ich denke, das liegt dann eher an mir mit der Berufsbezeichnung :) Vielen Dank für die super Hilfe, hat mir sehr geholfen. Alles Gute und eine schöne Adventszeit.
Vielen Dank für die Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast. Ich wollte lieber mehr Informationen geben als zu wenig :)
An einen freien Beruf hätte ich gedacht. Die Tätigkeiten können vielfältig sein, weshalb ich keine genaue Berufsbezeichnung geben kann.
Dieses Jahr wird noch dringend Hilfe im Kundenservice und beim den Versand-Prozessen benötigt.
Ab Januar bis etwa Juni geht es größtenteils um folgende Tätigkeiten: Umzug des Warenwirtschaftssystems, Produktoptimierungen, Erstellen von Produktbeschreibungen, Einrichtung von Servern.
Wäre das, deiner Meinung nach, als "freier Mitarbeiter" möglich?
Besten Dank nochmal.