Vollzeitjob + Freelancer (Vertrag über ständige Mitarbeit)?
Hallo zusammen,
ich übe einen Vollzeitjob aus und bin seit einigen Monaten nebenbei als Freelancer tätig (vom Arbeitgeber erlaubt). Ich bearbeite als Freelancer unterschiedlichste Aufgabe für verschiedene Unternehmen. Nun möchte ein Unternehmen einen festen Vertrag mit mir eingehen, der mir regelmäßige Aufträge und pauschale Einnahmen garantiert (zusätzlich mit Kündigungsfrist, lediglich 24std. pro Monat).
Fragen:
- Könnte dies als Scheinselbstständigkeit gewertet werden, obwohl ich noch andere Auftraggeber hätte?
- Kann mir der Status als Freelancer entfallen, da ich regelmäßig Aufträge von einem Auftraggeber erhalte?
- Kann ich ganz normal die Einkünfte zu meinen bisherigen Freelancer-Einkünften dazurechnen und am Ende des Jahres meine EÜR erstellen und somit wie erwartet darauf die Steuern aus Nebeneinkünften als Freelancer zahlen?
Vorab schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Also erstmal zur Erklärung, Freelancer ist keine Bezeichnung aus dem deutschen Steuerrecht und mehr ein Modewort für Leute, die sich selbständig, oder teilselbständig durch as Berufsleben schlagen.
Um eine tatsächliche Beurteilung abzugeben, muss sich der Frager schon in die Niederungen der deutschen Sprache begeben und einfach sagen, was er denn seinen Kunden anbietet. Schließlich unterscheidet das deutsche Steuerrecht zwischen Gewerbebetrieb und freiem Beruf.
- Ein fester Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl ist für den Freiberufler grundsätzlich nichts schädliches. Es können dabei die Arbeiten genannt sein (z. B. die monatliche Buchführung), oder die sTunden 16 Stunden pro Monat, oder Woche.
- Scheinselbständigkeit ist nur, wenn es keine anderen Aufträge gäbe, oder diese extrem geringfügig wären.
- Die Honorare kommen normal mit in die EÜR, außer der eine Teil der Aufträge wäre gewerblich und der andere freiberuflich, dann wären zwei EÜR nötig.
Rückfrage, wurde das Umsatzsteuerrecht beachtet?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich übe einen freien Nebenberuf als Designer/Marketingberater aus und musste dementsprechend kein Gewerbe anmelden (Fragebogen beim Finanzamt ausgefüllt). Dem Finanzamt zahle ich somit monatlich die UStVA.
Zu 1.:
Sollte sich die Arbeit dann auf ein "Projekt" bzw. ein "Auftrag" beziehen (hier als Beispiel in einer Agentur), oder ist dies unerheblich und ich kann eine monatliche pauschale Vergütung mit unterschiedlichen Design-/Marketingaufgaben für deren Kunden bekommen?
Nochmals vielen Dank!