Probleme einer Erbengemeinschaft beim Räumen eines verkauften Hauses

2 Antworten

Vorschlag, Sitzung der Erbengemeinschaft per Einschreiben Rückschein einberufen.

Dann einen Verteilungstermin festlegen. Wenn der Erbe sich nicht beteiligten will alleine Teilen, ihm ein paar Tage zeit geben sich was abzuholen und dann den Rest entsorgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Hallo SegKat,

auch für dieses Problem hat das Gesetz einen Paragraphen:

Sind sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses nicht einig, entscheidet die Stimmenmehrheit darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht (vgl. § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB).

Haltet eurem Querulanten diesen Paragraphen vor die Nase, dann wird er schon nachgeben oder muss die Konsequenz hinnehmen.

Der Beschluss für den überstimmten Erben ist nur bindend, wenn die Maßnahme, über die abgestimmt wurde, zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist ! Das nach Hausverkauf eine Räumung der Immobilie erfolgen muss, ist zwangsläufig und gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses !

K.