Kann aus einem uns als Garten genutzten Fläche beim Erben Bauland werden?

4 Antworten

Was können wir dagegen unternehmen?

Fragt bei Bauamt der Gemeinde nach, nicht was vor 30 Jahren mal war, sondern als was dieses Land derzeit ausgewiesen ist.

Den Auszug des Flächennnutzungs- oder Bebauungsplanes als Teil des Bauleitplanes kann man gegen Gebühr erwerben und Ansprüche darin ausweisen

Wollen dürfen die Geschwister bzw. Schwäger vieles .... nur z.Z. scheint es sich nicht einmal um Bauerwartungsland zu handeln .... also haben sie derzeit nur Anspruch auf Entschädigung des Preises ( Erbausgleich ) für eine Wiese.

https://exporo.de/wiki/bauerwartungsland/

Ganz einfach .... fragt bei der Kommune nach als was das Landstück dieser Gemarkung zu definieren ist.

Und sind dann die Miterben nicht damit einverstanden müssen sie das juristisch klären.

Niko

Die Söhne sollen den schriftl. Behördennachweis erbringen, dass die Fläche nach öffentl. rechtl. Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar ist.

Auch den derzeitigen Marktwert sollen sie dir nachweisen.

Den Preis kann der Verkäufer bestimmen. Nehmen oder nicht. Bauen oder als Bauland verkaufen geht nicht.