Kann Arbeitgeber von verstorbem Mitarbeiter Erbschein beantragen?

4 Antworten

Den Erbschein beantragen können Erben und Nachlassgläubiger.

Andere Personen sind nicht antragsberechtigt.

Entweder kennt sich der Arbeitgeber in diesen Dingen nicht aus oder seine Äußerungen sind missverstanden worden.

Auszahlung vornehmen braucht der Arbeitgeber aber nur mit Erbnachweis und dazu reicht der Totenschein nicht.

DEr Arbeitgeber willden Erbschein nicht beantragen, sondern sehen.

Ein Ehegatte ist nie Alleinerbe, wenn es Kinder gibt und/oder die Eltern noch leben.

Daher will der Arbeitgeber zu seiner Sicherheit vor der Gehaltsauszahlung den Erbschein sehen, weil, wenn er an den Ehegatten zahlt, die Kinder, oder Eltern des Verstorbenen kommen könnten, den Erbschein auf den Tisch legen und nochmal kassieren wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da der AG KEIN Erbe ist, wird dieser auch keinen Erbschein erhalten.

Da hat Deine Schwiegertochter wohl arg was falsch verstanden!

Sofern die Schwiegertochter nicht allein Erbberechtigt ist braucht der Ag entweder von allen Erben den Erbschein oder wenn die Erbengemeinschaft einen bevollmächtigten berufen haben(z.b. die Schwiegertochter) dann die Vollmacht der anderen Erben, damit der AG das Geld an die richtige Stelle auszahlt.