Wie kann man einfach so ein Konto plündern?

3 Antworten

Schriftlich reklamieren bei der Bank (Kopie Erbschein beifügen) und auch eine schriftliche Antwort fordern. Sollte diese Antwort nicht plausibel sein eine Beschwerde bei der Bafin einreichen.

Bei der Bank reklamieren. Wenn es Abbuchungen waren ist das ja einfach. Man kann diese zurückbuchen lassen. Wenn das Konto mit der EC-Karte geplündert wurde nach dem Tod, dann muss ja auch die Bank haften. Wenn unautorisierte Überweisungen ausgeführt wurden, stellt sich die Frage, warum die Unterschrift nicht geprüft wurde. Auch da muss die Bank haften.

Nur die Bank weigert sich mir die AUSKUNFT zu geben 

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@Jelios

Hast Du der Bank nachgewiesen, dass Du der alleinige Erbe bist?

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@Impact

Habe ich nachgewiesen dadurch meine Mutter nur beim schalter beheben konnte ist mir das ein Rätsel wie das geht 

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@Jelios

Wenn Du Dich als Erbe legitimierst (z.B. durch einen Erbschein), dann wird Dir die Bank auch Auskunft erteilen. Du mußt nochmal mit der Bank sprechen, woran es hapert.

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Wieso muß die Bank haften, wenn jemand die EC-Karte samt PIN inne hatte?

Sonst stimme ich Dir zu.

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@Brigi123

Weil die Inhaberin verstorben ist. Da werden Verfügungen nur mit Nachweis des Erben ausgeführt.

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@hildefeuer

Ja, da hast Du Recht, hildefeuer. Sobald der Bank der Sterbefall bekannt bzw. nachgewiesen ist.

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Wann ist das Konto denn geplündert worden? Vor oder nach dem Tod der Mutter? Nachdem der Bank der Tod der Mutter bekannt geworden ist, hätte die Bank das Konto sperren und nur dem Erben freigeben dürfen. Zu Lebzeiten der Mutter aber könnten nur berechtigte Personen Abhebungen machen.

Am 15.Februar ist meine mutter gestorben und am 14.Februar wurde sie für klinisch Tod erklärt und am 14.Februar wurde ohne Vollmacht das Konto geplündert 

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@Jelios

Dann bestehen ja gute Chancen die Bank in Haftung zu nehmen.

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@hildefeuer

Erlich jetzt soll ich mir das gefallen lassen was kann ich tun 

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