Jobabsage ohne Begründung schwerbehinderung?


01.09.2023, 14:03

Hallo,

Bite um Hilfe zu folgenden Sachverhalt

Bewerbung bei einer Stadt, Ausbildung Erfahrung da, schwerbehindert. Gespräch hat stattgefunden. Bei Zusage sollte ich einen Anruf bekommen der nicht kam. Per Email um Mitteilung von gründen gebeten warum dann Absage. Es kam eine Mail aber ohne gründe nur wenn ich weitere Fragen haette koennte ich jemanden vom auswahlgremium anrufen.

Ist das rechtens? Sollte ich dagegen vorgehen?

Danke

4 Antworten

Eine Absage muss nicht begründet werden. Ein AG würde sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn er eine Begründung liefert, denn dann hätte der Bewerber etwas in der Hand um gegen die Entscheidung vorzugehen und ggf sogar Schadensersatz zu fordern. Stichwort Diskriminierung.

Klar, das ist zulässig. Wogegen willst du vorgehen?

Wenn überhaupt, wird die Entscheidung damit begründet, dass jemand anderes besser gepasst hat. Und in einem professionellen Auswahlverfahren ist es tatsächlich in der Regel so, dass Qualifikationen und Erfahrungen aller Bewerber:innen systematisch verglichen werden. Darüber kann dann nur sehr abstrakt Auskunft erteilt werden gegenüber einzelnen Bewerber:innen, um sich nicht angreifbar zu machen. Frustrierend, wenn man die Entscheidung gern besser verstehen möchte, aber normal.

Du kannst anrufen und dich erkundigen und auch Tipps geben lassen, was du das nächste Mal besser machen kannst. Was spricht dagegen? Wenn du Zweifel hast, kannst du das auch schriftlich anfordern. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen und um Darlegung bitten, warum jemand anderes besser war als du bzw. aus welchen Gründen. Aber im Zweifelsfall bleibst du auf den Kosten für den Anwalt sitzen, wenn alles Plausibel ist. Alleine wegen so etwas sind ja auch Vertreter von Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung bei Vorstellungsgesprächen.

Im öffentlichen Dienst würd ich das mal am Beamten anlehnen: es entscheiden Eignung, Befähigung und Leistung. Ein anderer wird besser gewesen sein. Bei Gleichstand wärst du als schwerbehinderter bevorzugt worden.

Stefan1977 
Fragesteller
 01.09.2023, 19:16

Das jemand insgesamt besser war kann ja sein. Nach 164 sgb muss eine Absage an schwerbehinderte aber begründet sein, sonst kann man vermuten oder ein Indiz für diskriminierung sein

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