Ist 50% Schwerbehinderung gleich zu setzen mit Berufsunfähigkeit?

2 Antworten

Der GdB ist keinenfalls einer Erwerbsminderungder gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen.

Für eine Rente wegen Erwerbsminderung muss festgestellt werden, ob die Krankheit oder Behinderung dafür verantwortlich ist, dass Du weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Ist das der Fall, wird Dir die volle Erwerbsminderungsrente anerkannt.

Bist Du noch in der Lage, bis zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag tätig zu sein, erhältst Du die Teilerwerbsminderungsrente.

Das prüft die Deutsche Rentenversicherung nachdem Du einen Rentenantrag gestellt hast.

Nein, das Eine (GdB) hat mit dem Anderen (Prüfung gem. Bedingungen der BU) nichts zu tun. Ebenso hat es nichts zu tun mit einer möglichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.