Kann die unbefristete Erwerbsminderungsrente aberkannt werden?

2 Antworten

Die Rentenversicherung prüft eigentlich immer unheimlich genau den Gesundheitszustand des Versicherten, bevor sie eine Dauer-Rente gewährt. Daher werden oft nur Zeitrenten bewilligt. Allein die Reduzierung Deines Grades der Behinderung, ist kein Grund für die Rentenversicherung die Rente zu entziehen. Es wird - meines Wissens - auch nicht geprüft, ob Dauerrenten zu nehmen sind, nur wenn sich ein Anhaltspunkt ergibt: wie z. B Meldung eines mehr als geringfügigen Nebenverdienstes etc, würde die Sachlage geprüft werden.

Das stimmt! Die RV überprüft sehr gründlich, sehr lange und sehr langsam! Mein Antrag "lebt" seit dem 17.11.2016 dort. Mittlerweile habe ich einen RA hinzugezogen - der RA ist Profi, ich lasse mich sozusagen meist "vertrösten". Dann kam COVID - 19 hinzu und die RV drosselte ihre Überprü.geschw.keit . Im sog. Hausarrest begann ich zu schreiben. Buch 1 ist Handel, Buch 2 wird ersehnt. Ich sollte Werbung, Lesungen vielerorts machen. Würde ich gerne, aber ich hab nur ALG II und verdient hab ich noch nichts. Lt . Verlag gibt es nach 3 - 4 Monaten den 1. Blick a.d. Autorenkonto.

Wer kennt das? Hat ähnliches erlebt? Ich danke jedem Rat, Tip und Hinweis! Lieben Dank

0

Hallo Cratego,

Sie schreiben unter anderem:

Kann die unbefristete Erwerbsminderungsrente aberkannt werden?<

Antwort:

Die Antwort heißt ganz klar und unmißverständlich:

Ja, die unbefristete Erwerbsminderungsrente kann jederzeit wieder aberkannt werden, wenn sich in den persönlichen Verhältnissen, sprich in diesem Fall beim Gesundheitszustand, etwas ändert!

Siehe hierzu unter anderem die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Das Netz für alle Fälle", ab Seite 27 unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Hier heißt es:

Auszug

Entziehung der Rente!

Bessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Rentenbezuges, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden.

Bevor die Rentenversicherung Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilt, können Sie dazu Stellung nehmen.

Bitte beachten Sie:

Sie haben Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur, solange Sie erwerbsgemindert sind.

Deshalb prüft die Rentenversicherung regelmäßig Ihre Anspruchsberechtigung.

Hallo, ich beziehe seit Anfang des Jahres meine Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet.<

Antwort:

Auch eine unbefristet bewilligte Erwerbsminderungsrente ist kein Freibrief in alle Ewigkeit!

Wenn Sie in Ihren Rentenbewilligungsbescheid reinschauen werden Sie dort sehr wahrscheinlich einen entsprechenden Passus finden, wo die RV ausdrücklich darauf hinweist, daß jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu melden ist und daß die RV jederzeit das Recht und die Möglichkeit hat, eine Nachpüfung des gesundheitlichen Zustandes anzuordnen.

Da derartige Nachprüfungen grundsätzlich durch hauseigene oder vertragsbegundene Mediziner der RV vorgenommen werden, ist davon auszugehen, daß die Beurteilungen immer zu Gunsten des Auftraggebers, in diesem Fall der RV, ausgelegt sind!

Jetzt mußte ich dieses Jahr meinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen und habe heute den Bescheid bekommen, daß sie mich von 60% auf 30% runterstufen wollen. Natürlich habe ich erstmal Widerspruch eingelegt<

Antwort:

Sie sollten die schriftliche, ausführliche Widerspruchsbegründung in jedem Fall von einem kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. dem VDK vornehmen lassen.

Wenn Sie den VDK mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, dann hat dieser die Möglichkeit, Ihre komplette Akte vom Versorgungsamt zur Einsichtnahme anzufordern!

In diesem Zusammenhang kann Ihr Rechtsbeistand die in Ihrer Akte enthaltenen Beweismittel sichten und bewerten und ggf. mit Ihnen zusammen bei Ihren behandelnden Ärzten ergänzende, aktuelle, aussagfähige Arztberichte anfordern!

Erst wenn aktuelle, aussagefähige, nachvollziehbare, glasklare Arztberichte vorliegen macht es wirklich einen Sinn, die Widerspruchsbegründung zu verfassen und durch den Rechtsbeistand mit den aktuellen Arztberichten beim Versorgungsamt einzureichen!

Siehe in diesem Zusammehang auch die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsmindrungsrente beantragen!"

Aktualisieren Sie Ihre Krankengeschichte, fügen Sie der Krankengeschichte den gründlich ausgefüllten Schmerzfragebogen der Schmerzklinik Kiel und den penibel ausgefüllten Gesundheits-Komplett-Fragebogen "PHQ-D" der Uni-Klinik-Heidelberg bei!

mir brennt aber eine Frage unter den Nägeln: Kann mir durch die Senkung der Schwerbehinderung auf 30% meine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente wieder aberkannt werden? I<

Antwort:

Im Zeitalter des Internet und einer einheitlichen Identifikationsnummer wäre es ein katastrophaler Irrtum anzunehmen, daß die Rentenversicherung von der Änderung Ihres GDB von GDB 60 auf GDB 30 nichts erfährt!

Besser ist es in jedem Fall, wenn Sie einkalkulieren, daß die RV von dieser Herabstufung erfährt!

Fazit:

Ergreifen Sie die Initiative, sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten, organisieren Sie aussagefähige, aktuelle, ausführliche Arztberichte, gehen Sie reglmäßig zu Ihrem Hausarzt damit Sie den Fortbestand Ihrer gesundheitlichen Beschwerden dokumentieren/glaubhaft-nachweisen können!

Schaffen Sie regelmäßig Fakten!

Viele Betroffene vernachlässigen diesen wichtigen Punkt nach der Rentenbewilligung und gehen nicht mehr regelmäßig zu Ihrem Hausarzt!

Wie soll dann der Hausarzt den Fortbestand Ihrer gesundheiltichen Einschränkungen, ggf. sogar Verschlechterungen, nachweisen?

Rechnen Sie jederzeit mit Nachprüfungen und sorgen Sie, wie o.angeführt, rechtzeitig vor, dann erleben Sie keine bösen Überraschungen!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad