Hat ein Minijobber mit 50 % Schwerbehinderung Anspruch auf mehr Urlaub?

1 Antwort

Hallo,

ja natürlich !

Das schreibt die Minijob-Zentrale dazu:

"Schwerbehinderte Beschäftigte haben An­spruch auf fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr. Arbeitet der Schwerbehinderte ... weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, müssen Sie den Zusatzurlaub ent­spre­chend anpassen..."