Wo bekomme ich einmalige finanzielle Unterstützung und Hilfe bei Schwerbehinderung für einen Umzug?

2 Antworten

Du hast doch bestimmt eine Pflegestufe, oder?

Wenn dem so ist, dann wende Dich an die Pflegekasse.

Wenneine Wohnung nicht den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und dieser deshalb umziehen muss, kann  er einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.

Da sehe ich gleich mehrere Probleme auf Dich zukommen.

Zum einen gibt es keine finanzielle Unterstützung für Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Würdest Du ALG2 beziehen, gäbe es eine entsprechede KANN-Bestimmung beim Jobcenter für ein Darlehen.

Zum Anderen erwähnst Du nichts von Grundsicherungsleistungen. Dennoch gehe ich davon aus, dass Du deinen Lebensunterhalt (Inkl. Miete) nicht allein aus der EU-Rente bestreitest. Wenn dem so ist, ist vor der Anmietung einer neuen Wohnung zwingend die Zustimmung des Sozialamtes/ Grundsicherungsamtes einzuholen. Daher bitte auch nicht voreilig die Bestands-Wohnung kündigen.

Cleverste Vorgehensweise wohl:

Einschaltung eines Anwalts, der eine einstweilige Verfügung gegen deine Vermieterin beantragt. Einen enstprechenden Beratungsschein erhälst Du beim Rechtspfleger des Amtsgerichts unter Vorlage des EU-Rentenbescheids und des Grundsicherungsbescheids. Zwar könntest Du die einstweilige Verfügung auch ohne Anwalt auf den Weg bringen - empfehlenswert ist das aber wegen des dann folgenden Hauptsacheverfahrens nicht.

Darüberhinaus solltest Du dich ggf. an Caritas oder Diakonie wenden und den Sachverhalt schildern.

Mir würde Grundsicherung vom Sozialamt zustehen,.. habe ich aber abgelehnt weil die damals wollten das ich aus meiner Wohnung ausziehe weil sie 15m2 zu groß ist. nun habe ich aber auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Ein Anwältin habe ich seit ende Februar eingeschaltet aber irgendwie geht es da nicht voran

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@Discooma

Dann würde ich unbedingt sofort Grundsicherung beantragen. Wenn dann das Amt zum Umzug auffordert, muß es auch den Umzug bezahlen!

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@Brigi123

Birgi ich möchte keine dauerhafte Grundsicherung. mein Gedanke war eine einmalige Beihilfe weil es ein Notfall ist

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