Wo bekomme ich einmalige finanzielle Unterstützung und Hilfe bei Schwerbehinderung für einen Umzug?
Da meine Vermieterin seit Januar eine sehr schlechte Heizungsmoral hat und mittlerweile seit 2 Monaten gar nicht mehr heizt und kein Warmwasser vorhanden ist, sehe ich mich gezwungen umzuziehen, damit mein Gesundheitszustand nicht schlimmer wird.
Ich bin aber auch körperlich nicht in der Lage den Umzug alleine zu stemmen weil ich im Rollstuhl sitze... ####
2 Antworten
Du hast doch bestimmt eine Pflegestufe, oder?
Wenn dem so ist, dann wende Dich an die Pflegekasse.
Wenneine Wohnung nicht den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und dieser deshalb umziehen muss, kann er einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.
Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.
Da sehe ich gleich mehrere Probleme auf Dich zukommen.
Zum einen gibt es keine finanzielle Unterstützung für Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Würdest Du ALG2 beziehen, gäbe es eine entsprechede KANN-Bestimmung beim Jobcenter für ein Darlehen.
Zum Anderen erwähnst Du nichts von Grundsicherungsleistungen. Dennoch gehe ich davon aus, dass Du deinen Lebensunterhalt (Inkl. Miete) nicht allein aus der EU-Rente bestreitest. Wenn dem so ist, ist vor der Anmietung einer neuen Wohnung zwingend die Zustimmung des Sozialamtes/ Grundsicherungsamtes einzuholen. Daher bitte auch nicht voreilig die Bestands-Wohnung kündigen.
Cleverste Vorgehensweise wohl:
Einschaltung eines Anwalts, der eine einstweilige Verfügung gegen deine Vermieterin beantragt. Einen enstprechenden Beratungsschein erhälst Du beim Rechtspfleger des Amtsgerichts unter Vorlage des EU-Rentenbescheids und des Grundsicherungsbescheids. Zwar könntest Du die einstweilige Verfügung auch ohne Anwalt auf den Weg bringen - empfehlenswert ist das aber wegen des dann folgenden Hauptsacheverfahrens nicht.
Darüberhinaus solltest Du dich ggf. an Caritas oder Diakonie wenden und den Sachverhalt schildern.
Mir würde Grundsicherung vom Sozialamt zustehen,.. habe ich aber abgelehnt weil die damals wollten das ich aus meiner Wohnung ausziehe weil sie 15m2 zu groß ist. nun habe ich aber auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Ein Anwältin habe ich seit ende Februar eingeschaltet aber irgendwie geht es da nicht voran
Primus denke mal schlechte Heizungsmoral weil 2 Monate keine Heizung und Warmwasser ist ein Umzug erforderlich und ja ich habe Pflegegrad 2