Jemanden Anzeigen nur mit Audios als beweisen?

2 Antworten

ich habe vor vielen Jahren Audio aufgenommen beim damaligen AG.

Meine Anwältin hatte mich damals darauf hingewiesen, das eine Audioaufnahme grundsätzlich ohne Zustimmung der Personen nicht erlaubt ist.

Aber es gibt lt meiner Anwältin trotzdem eine Möglichkeit.

Du schreibst das, was gesprochen wurde auf, also eine detailierte und wörtliche Berichterstattung, was gesprochen wurde, du solltest in dem Bericht Uhrzeiten mit zuschreiben.

Diesen detaillierten Bericht kannst du dem Gericht bzw deinem Anwalt beifügen, der Richter muß dem zustimmen.

Der Tip kam von meiner Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ansonsten ist eine Aufnahme nicht erlaubt, du darfst das auch sonst nicht verbreiten.

Das ganze war bei mir 2009... ob das heute noch so gemacht werden kann, solltest du deinen Anwalt fragen....nennt sich übrigens detaillierter Erinnerungsbericht

tellerchen  07.10.2023, 19:56

hatte vergessen hinzuzufügen, du sollteswt auch deine Gefühle... Angst Bedrohung etc Einschüchterung halt wie du dich gefühlt hast dem Bericht hinzufügen.

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JustinKK 
Fragesteller
 08.10.2023, 03:53
@tellerchen

Ich meinte ob ich die Audios die er mir geschickt hat was bringen. Also was er gesagt hat. Aber vielen Dank für die Antwort. Wusste nicht dass Audios vor Gericht verboten sind

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tellerchen  08.10.2023, 08:25
@JustinKK

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

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Verlorene Zeit, bringt vermutlich NICHTS!

Wenn, dann solltest Du dich selbst anzeigen und bestrafen, denn nur Du alleine hast Schuld! 😜😁😎

JustinKK 
Fragesteller
 08.10.2023, 03:54

ja hast du recht. Dachte das man vielleicht etwas dagegen tun kann. Zum Glück war es keine brutale Summe 😅. Bei 150€ oder mehr würde ich den persönlich aufsuchen

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