Ist Mieterhöhung durch hohe Inflationsrate rechtens? Kann ich deswegen mit sofortiger Wirkung kündigen zum 01.10.2023?

6 Antworten

Einfach nicht zustimmen!

Egal ob und mit was die drohen.

Da das kein Grund für eine Mieterhöhung ist, können die dir gar nichts.

Die müssten dich auf die Zustimmung verklagen, werden damit aber scheitern.

Wenn Du uns hier auch alles erzählt hast!

Ausnahme:

Tiefgarage, wenn das ein eigenständiger Vertrag ist, also nicht mit im Wohnraummietvertrag enthalten ist.

Da genießt Du dann nicht den Schutz von Wohnraummietverträgen, hier wirst Du wohl vermutlich die Erhöhung hinnehmen müssen.

Oder diesen Extravertrag kündigen.

Und PS:

Bekommt man ein Mieterhöhungsverlangen zugesendet, muss man auch über sein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden.

Einer ordentlichen Kündigung zum 01.10. steht meiner Meinung nach nichts entgegen!

Inflation ist bei einem Wohnraummietvertrag kein Grund eine Miete zu erhöhen. Die Gründe für eine Mieterhöhung sind gesetzlich exakt und abschließend definiert.

https://www.test.de/Mieterhoehung-Was-geht-und-was-nicht-geht-4489493-0/

So unprofessionelle Mieterhöhung musst du nicht akzeptieren. Schreibe dass du die Mieterhöhung nicht akzeptierst. Eine Klage seitens des Vermieters dürfte bei dem Ausschnitt den du hier gepostet hast chancenlos sein

Eine Miete kann alle 12 Monate plus 3 Monate Vorlauf erhöht werden, eine Miete darf innerhalb von 3 Jahren nur um 20% erhöht werden.

Bei Neubezug einer Wohnung darf die Miete 10% über dem Mietspiegel liegen, bei einer Mieterhöhung darf sie nicht drüber liegen.

Eine Mieterhöhung muss begründet werden. Z.b. mit Mietspiegel oder Vergleichsmieten. Inflation ist kein Erhöhungsgrund.

Einer Mieterhöhung muss man zustimmen, stimmt man nicht zu, muss der VM die Erhöhung einklagen.

Bei dem Schreiben, seh ich keinen Klagegrund für den VM, damit wird er nicht durchkommen.

Eine hohe Inflationsrate ist grundsätzlich KEIN Grund für eine Mieterhöhung. Da ist Ursache und Wirkung verwechselt...

Mieterhöhungen verursachen eine Inflation.

Eine Inflation ist die Folge von Preiserhöhungen - nicht umgekehrt !

Also die Kündigungsfrist wirst Du schon einhalten müssen; ob diese jedoch 3 Monate beträgt ist sehr fraglich. Denn bei dieser Wohnung handelt es sich wahrscheinlich um eine Wohnung die samt Möbel vermietet wird. Des weiteren darf die Mietsteigerung innerhalb von 3 Jahren maximal 15 % betragen, sie ist also gedeckelt. (Gilt nur für einen Wohnmietvertrag). Wenn der Vermieter alle Voraussetzungen erfüllt, darf er das.

roberto03785 
Fragesteller
 02.07.2023, 19:11

in der Wohnung ist eine EInaküche mit Ofen, und einer EInbauschrank, sonst kein Möbel gewesen.

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