Ist günstigere SF-Klasse möglich, aufgrund sehr hoher (beruflicher) Fahrpraxis???

3 Antworten

Ich weiß von einer Versicherung, die einen  Tarif speziell für Firmenwagenfahrer entwickelt hat. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen werden beim Wechsel vom Firmenfahrzeug zum privaten PKW die unfallfreien Jahre mit dem Firmenwagen bei der Berechnung der neuen Versicherungsprämie berücksichtigt.

 Diese Regelung gilt auch für Firmenwagenfahrer, die sich zusätzlich ein privates Auto zulegen. Dafür muss der Versicherungsnehmer lediglich einen Nachweis seines Arbeitgebers über die Schadenbilanz während seiner beruflichen Fahrtätigkeit einreichen und der Arbeitgeber kann seine Schadenfreiheitsklasse auch behalten.

Da ich hier aber keine Werbung machen darf, empfehle ich Dir den Namen der Versicherung über Google herauszufinden ;-)

Vielen Dank für die Antworten. Nach einiger Nachforschung komme ich zu folgendem eigenem Ergebnis: Die SF sagt nichts über die Fahrpraxis des Versicherten aus, sondern lediglich etwas über die der Versicherungswirtschaft in den schadensfreien Jahren zugeführten Beiträge. Im Schadensfall ist beispielsweise ein SF10 einfach nur billiger für die Versicherungswirtschaft als ein SF0, da ein SF10 eben bereits 10 Jahre lang eingezahlt hat. Daher ist Seitens einiger weniger Versicherungen lediglich ein nicht übertragbarer Sonderrabatt möglich, eine wesentlich höhere Einstufung ist nicht möglich.

gammonwarmal  28.08.2015, 18:57

Wer hat Dir denn diese Nachforschung ermöglicht? Das ist ja hanebüchner Unsinn, was Du das von Dir gibst.

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Dann gibt es die Führerscheinregelung = 3 Jahre Fahrpraxis - Einstufung SF 1/2.

Alternativ mal prüfen, ob evt. ein Elternteil oder Großelternteil einen Schadensfreiheitsrabatt hat, der nicht mehr benötigt wird. Diesen könnte man dann auf dich umschreiben also max. SF 17