Promotionsstudent/Wissenschaftliche Hilfskraft/Lehraufträge. Wer kann die steuerrechtliche Lage einschätzen?
Liebe Steuer-Experten,
vielleicht kann mir (der ich von solchen Dingen wirklich nicht die geringste Ahnung habe) einen Rat geben, wie folgende Arbeitssituation in steuerrechtlichen Fragen zu bewerten ist. Ich versuche, das Ganze möglichst prägnant zusammenzufassen:
Jahr 2015: - Durchgehend an einer deutschen Universität (NRW) als Promotionsstudent eingeschrieben, daraus aber keine steuer-/versicherungstechnischen Vorteile, Zuwendungen o. ä. (also keine studentische Krankenversicherung, BAföG usw.) - Beschäftigt als "wissenschaftliche Hilfskraft" an derselben Universität mit 17h/Woche. Hier zahle ich ganz normale gesetzliche Abzüge (Bsp. für Dezember 2015: 17h * EUR 15,00 brutto = 1.108,74 brutto, abzüglich Lohnsteuer, KV, RV, AV, PV bleiben EUR 880,47 EUR netto).
So weit, so gut, jetzt wird es kompliziert:
- Zusätzlich habe ich Lehraufträge an dieser Uni übernommen: Einen für das Sommersemester 2015, drei für das Wintersemester 2015/2016. Jeder dieser Lehraufträge geht über 30 Stunden, diese vergütet mit einem Stundensatz von EUR 30,00 (sprich: pro Lehrauftrag EUR 900). Diese werden separat abgerechnet, ich fülle dazu Stundenzettel aus und bekomme die Vergütung vom Landesamt nachträglich überwiesen (fürs Sommersemester also noch 2015, für die anderen drei Lehraufträge werde ich die Zahlung demnächst, also 2016 bekommen). Bei diesen Zahlungen werden etwaige Steuern NICHT automatisch abgezogen!
Frage: Bin ich verpfllichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Wenn ja, was wird das nach sich ziehen?!
Sorry, ich steh dabei echt wie der Ochs vorm Berg. Kann mir jemand mit Ahnung weiterhelfen? Lohnt der Gang zu einer Steuerberatung?
1000 Dank!!!
2 Antworten
"Frage: Bin ich verpfllichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?"
Ja, weil die Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben mehr als 410 Euro im Jahr betragen haben..
"Wenn ja, was wird das nach sich ziehen?!"
Zum einen eine Einkommensteuerzahlung im unteren dreistelligen Bereich, also etwas Geld dafür beiseitelegen.
Zum anderen Nachfragen vom Finanzamt, die in der Aufforderung, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und möglicherweise einen Fragebogen zur Betriebseröffnung auszufüllen, enden.
Beides ist aber kein Hexenwerk.
Am besten ist es hier, die Einkommensteuererklärung (kein Bindungs-s!) mit den erforderlichen Daten abzugeben, wenn das Jahr um ist und dann abzuwarten.
Eine etwaige Umsatzsteuererklärung ist hier auch einfach - wenn es soweit ist, einfach nochmal nachfragen.
"Lohnt der Gang zu einer Steuerberatung?"
Nein. Das Ganze ist einfach genug, das kannst du selbst.
Er kann aber richtig schreiben und sich vernünftig ausdrücken. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.
Und er zeigt durchaus auf, dass er in der Lage ist, auch komplexere Sachverhalte zu durchdringen.
ich kann dabei helfen
lassen Sie mich wissen, ob Ihr Problem immer noch ungelöst ist vidmate apk download insta downloader
GRundsätzlich hast Du Recht @EnnoWarMal, aber wir kennen sein Studienfach nicht, daher doch etwas gewagt.