Promotionsstudent/Wissenschaftliche Hilfskraft/Lehraufträge. Wer kann die steuerrechtliche Lage einschätzen?

2 Antworten

"Frage: Bin ich verpfllichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?"

Ja, weil die Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben mehr als 410 Euro im Jahr betragen haben..

"Wenn ja, was wird das nach sich ziehen?!"

Zum einen eine Einkommensteuerzahlung im unteren dreistelligen Bereich, also etwas Geld dafür beiseitelegen.

Zum anderen Nachfragen vom Finanzamt, die in der Aufforderung, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und möglicherweise einen Fragebogen zur Betriebseröffnung auszufüllen, enden.

Beides ist aber kein Hexenwerk.

Am besten ist es hier, die Einkommensteuererklärung (kein Bindungs-s!) mit den erforderlichen Daten abzugeben, wenn das Jahr um ist und dann abzuwarten.

Eine etwaige Umsatzsteuererklärung ist hier auch einfach - wenn es soweit ist, einfach nochmal nachfragen.

"Lohnt der Gang zu einer Steuerberatung?"

Nein. Das Ganze ist einfach genug, das kannst du selbst.

   Das Ganze ist einfach genug, das kannst du selbst.

GRundsätzlich hast Du Recht @EnnoWarMal, aber wir kennen sein Studienfach nicht, daher doch etwas gewagt.

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@wfwbinder

Er kann aber richtig schreiben und sich vernünftig ausdrücken. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.

Und er zeigt durchaus auf, dass er in der Lage ist, auch komplexere Sachverhalte zu durchdringen.

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