Ich habe Lohnsteuerklasse 3 und habe eine Vorauszahlung zu leisten. Kann man dies umgehen, wenn man in die Steuerklasse 4 wechselt, da man mehr LS zahlt?

2 Antworten

Deine Überlegungen sind grundsätzlich richtig.

Vorauszahlung für 2016

Natürlich können diese Vorauszahlungen nur auf die Einkommensteuer 2016 angerechnet werden. Das ist bei den Betriebskostenvorauszahlungen bei einer Wohnung auch nicht anders.

Steuerklasse von 3/5 auf 4/4 ändere

Ja, so ist es. Allerdings ist die weitere Überlegung nicht ganz nachvollziehbar. Wo ist denn der Unterschied, ob ich pro Jahr 1.200 Euro mehr an Vorauszahlungen leiste (also 4 x 300 Euro) oder ob mir vom Lohn jeweils 100 Euro mehr an Steuern abgezogen werden?