In den Niederlanden kein Mindestlohn?

3 Antworten

Natürlich jammert der Deutsche gerne.

Ich zum Beispiel jammere darüber, dass ich diesem Beitrag keine Frage entnehmen kann.

Ach ja, Mindestlohn gibt es in NL:

https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/++co++f1183d2a-cd8a-11e4-ade1-52540023ef1a

Rein spekulativ füge ich hinzu, dass es womöglich (!) eine Staffelung nach Altersgruppen gibt.

classica 
Fragesteller
 03.09.2023, 21:23
In den Niederlanden kein Mindestlohn?

Titel der Frage siehe oben und ist es Gesetzes konform ein 13 jähriges Kind für 4,56 die Stunde arbeiten zu lassen ? auch am Wochenende ?

Also für mich grenzt das an Ausbeutung

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Unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung gibt es in Deutschland auch keinen Mindestlohn. Der Mindestlohn greift unter 18 erst mit abgeschlossener Ausbildung.

Damit will man eben verhindern, das Personen unter 18 lieber Arbeiten gehen ohne eine Ausbildung zu machen und später dann eben ohne Ausbildung da stehen. Es ist dazu gedacht die Leute zu motivieren eine Ausbildung zu machen.

Schüler, Aushilfen, ...... bekommen auch in Deutschland keinen Mindestlohn! 😜😁😎

classica 
Fragesteller
 03.09.2023, 21:18

Das habe ich wirklich noch nicht gehört , auch in der Praxis drumherum , habe aber gerade gesehen , bei Schülerjobs ist es üblich , wobei ich jetzt keinen Schüler kenne , der für 4,86 € die Stunde arbeitet , und besonders bei einem Knochenjob im Supermarkt .

12 Euro

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023? Der „Mindestlohn 2023“ beträgt aktuell 12 Euro pro Stunde und ist damit um 1,55 Euro pro Arbeitsstunde (vorher: 10,45 Euro) angestiegen. Das neue Gesetz ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

https://www.personio.de › hr-lexikon

Mindestlohn 2023: Die neuesten Änderungen - Personio

10.06.2023 — Wie bereits erwähnt besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mindestlohn, egal ob Aushilfe im Minijob oder gelernte Vollzeitkraft. Doch ...

https://www.arbeitsvertrag.org/mindestlohn-aushilfe/

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berlina76  03.09.2023, 22:32
@classica

Ich zitiere aus deinem 2. Link , wobei ich noch ergänze unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung

  • "Unter-18-Jährige haben kein Anrecht auf Mindestlohn: Wer als Aushilfe tätig aber noch nicht volljährig ist, darf vom Arbeitgeber nicht verlangen, in Mindestlohnhöhe bezahlt zu werden, unabhängig von den geleisteten Stunden. Diese Regelung ist ursprünglich dafür gedacht, dass Unternehmer eher dazu angehalten sind, Lehrlinge auszubilden."
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