In den letzten 2 Jahren haben wir trotz Steuerberater viel zu niedrige Steuervorauszahlungen geleistet und müssen 6-stellig nachzahlen. Ein Fehler des Beraters?
In den letzten 2 Jahren (2015/2016) haben wir trotz Steuerberater viel zu niedrige Steuervorauszahlungen geleistet und sollen jetzt 6-stellig nachzahlen. Wir haben den Steuerberater schon im Jahr 2014 eine Einnahmen-/Ausgabenprognose vorgelegt, die die steigenden Gewinne recht präzise vorhergesagt hat.
Wir haben 2 Probleme: 1. voraussichtliche rapide Liquiditätsreduktion durch Nachzahlung und 2. gibt es möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen im Falle dass dass FA uns die zu niedrigen Vorauszahlungen als Steuerhinterziehung auslegen könnte
Natürlich ist die positive Geschäftsentwicklung eine sehr gute Sache und wir wollen nicht klagen. Allerdings hat uns unser Steuerberater in Sicherheit gewiegt, dass wir das Geld reinvestieren können. Jetzt tappen wir in Richtung Liquiditätsfalle. Wann und wie haftet ein Steuerberater? Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten

StBWeide ist zuzustimmen. Formalrechtlich ist solange kein Haftungsschaden entstanden, solange es für Sie nur bei eine Nachzahlung bleibt.
Drohen darüber hinaus steuerliche Nebenkosten (Zinsen o.ä.) könnte Sie diese ggf. zivilrechtlich gegen den Steuerberater geltend machen.
Darüber hinaus wären für mich - spätestens jetzt - jedoch zwei Folgerungen klar:
- Blindes Vertrauen auch gegenüber einem Steuerberater schadet. Für seine Steuerberechnung und -zahlung ist schon jeder selbst verantwortlich. Das schließt rechtzeitiges Handeln ein. Eine höhere Vorauszahlung hätten Sie auch ohne Steuerberater selbst umsetzen können.
- Ich würde mir einen besseren Steuerberater suchen.

Gemäß AO stimmt das schon. Doch auch wenn die Nachzahlung bekannt ist, heißt das nicht, dass sie fristgerecht bis zum 01.04.17 geleistet wird. Die Fragesteller deuten ja selbst eine "rapide Liquiditätsreduktion" (sehr schön ausgedrückt) an.
Und als Unternehmer sollte man immer genügend Liquidität haben, um auch unerwartete Verpflichtungen erfüllen zu können. Denn man kann nicht wie ein Gehaltsempfänger davon ausgehen, dass am Monatsletzten wieder das Geld für die eigene Arbeit auf dem Konto ist. Gern kann ich da aus meiner 25-jährigen Beratungspraxis genügend Beispiele aufführen, wo plötzlich sogar siebenstellige Beträge ausgefallen sind, die vertraglich vereinbart waren.

Der Steuerberater scheint ausgehend von dem vorgetragenen Sachverhalt in der Tat einen Fehler gemacht zu haben.
Allerdings frage ich mich, wo denn der Schaden sein soll: Wenn die Vorauszahlungen von Anfang in zutreffender Höhe erbracht worden wären, hätte die Liquidität doch auch von Anfang an gefehlt. Die Alternative für Euch wäre gewesen, entweder auf weiteres Firmenwachstum zu verzichten oder aber, dieses Firmenwachstum durch Kredit zu finanzieren. Um einen finanziellen Schaden belegen zu können müßte man darlegen können, daß man bei zutreffender Vorauszahlungshöhe im Saldo besser gestanden hätte.

Hallo,
als Steuerberater ist man grds. verpflichtet die Einkommensteuervorauszahlungen anzupassen sowohl nach unten als auch nach oben. Das Mindeste ist es den Mandanten zu informieren, dass bei gegenwärtig niedrigen VZ eine Nachzahlung droht.
Solange, jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen auf Euch zu kommen (gehe ich auch nicht von aus) sind bis auf die höhere Nachzahlung keine tatsächlichen Schäden entstanden und somit ein Grund für die Haftung schwierig zu ermitteln.
In jedem Fall haben alle Steuerberater eben für solche Fälle aus berufsrechtlichen Gründen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von EUR 250.000.
Es wäre folglich was zu holen ;-)
Einen feinen Abend noch!

als Steuerberater ist man grds. verpflichtet die Einkommensteuervorauszahlungen anzupassen sowohl nach unten als auch nach oben.
Nein. Ein Steuerberater passt keine Vorauszahlungen an. Das tut das Finanzamt, und zwar auf der <Grundlage des § 37 (3) Satz 2 EStG.
Die Verpflichtung, die Anpassung der Vorauszahlungen zu beantragen, ist aus dieser Norm nicht ableitbar.
Darüberhinaus stehen dem Finanzamt wohl die regelmäßigen (hier sicherlich: monatlichen) UStVA zur Verfügung. Auf Grund dieser Basis beabsichtigt das Finanzamt gern von sich aus die Erhöhung der Vorauszahlungen und schickt einen Entsprechenden Brief zur Stellungnahme.
Das Mindeste ist es den Mandanten zu informieren, dass bei gegenwärtig niedrigen VZ eine Nachzahlung droht.
Fraglich. Dass die Gewinne steigen, dürfte dem Mandanten sicherlich auch schon selbst aufgefallen sein. Und dass daraus höhere Steuern resultieren, sollte hinlänglich bekannt sein.
Allerdings gehört es zur guten Steuerberaterarbeit, im letzten Drittel des Jahres eine Prognose zu Gewinn und Steuern zu erstellen und mögliche Wege nach deren Reduzierung zu suchen. Ansonsten ist man lediglich Steuerausrechner, aber kein Berater.
sind bis auf die höhere Nachzahlung keine tatsächlichen Schäden entstanden
Auch die Nachzahlung selbst ist kein Schaden, denn es handelt sich ja um die richtige Höhe der Steuern. Wie aber kann die Zahlung der richtigen Steuern ein Schaden sein?
haben alle Steuerberater eben für solche Fälle .... eine Berufshaftpflichtversicherung
Nein. Die haben sie für Schadensfälle. Hier ist aber keiner.
Wo sollen die denn herkommen?
Der Zinslauf für 2015 beginnt mit Ablauf des April 2017. §§ 233a, 238 (1) Satz 2 AO. Jetzt haben wir Februar. Selbst wenn die Festsetzung erst nach April 2017 erfolgt, kann man die prognostizierte Nachzahlung schon leisten. Der AEAO sieht für diesen Fall den Erlass der Zinsen vor.
Und offenbar ist die Nachzahlung ja bereits bekannt, sonst stünde ja die Frage nicht hier.