Hallo Menno,

aus steuerlicher Sicht werden alle Studenten gleich behandelt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung und der sich daraus ergebenden Folgen für die Steuererklärung bzw. den Verlustvortrag. Hierzu haben wir einen Ratgeberartikel auf unserer Homepage veröffentlicht: https://www.stb-weide.de/studenten-steuererklaerung

...zur Antwort

Hallo,

als Steuerberater ist man grds. verpflichtet die Einkommensteuervorauszahlungen anzupassen sowohl nach unten als auch nach oben. Das Mindeste ist es den Mandanten zu informieren, dass bei gegenwärtig niedrigen VZ eine Nachzahlung droht. 

Solange, jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen auf Euch zu kommen (gehe ich auch nicht von aus) sind bis auf die höhere Nachzahlung keine tatsächlichen Schäden entstanden und somit ein Grund für die Haftung schwierig zu ermitteln.

In jedem Fall haben alle Steuerberater eben für solche Fälle aus berufsrechtlichen Gründen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von EUR 250.000. 

Es wäre folglich was zu holen ;-)

Einen feinen Abend noch!

...zur Antwort

Hallo Brinchen,

ich bin Steuerberater aus Köln und eine meiner Schwerpunktsetzungen ist die Studentensteuererklärung. 

Zum Thema der Rückwirkung habe ich einen Blogbeitrag verfasst: https://www.stb-weide.de/steuerwelt/studenten-steuerklaerung-fuer-7-jahre-rueckwirkend-abgeben

...und ein Masterstudium ist immer eine Zweitausbildung, da grundsätzlich das Bachelorstudium als Erstausbildung vorangegangen ist.

Viele Grüße,

David

...zur Antwort

Hallo razz112,

die Werkstudententätigkeit stellt eine Auswärtstätigkeit dar, bei der Du dann die Hin- und Rückfahrt ansetzen kannst sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate.

VG, David

...zur Antwort

Hallo dm500,

du kannst für die Lerngruppe Verpflegungsmehraufwendungen sowie Hin- und Rückfahrt zum Lernort ansetzen,

VG, David

...zur Antwort

Hallo Joergherr,

das Elterngeld unterliegt wie z.B. das Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld dem sog. Progressionsvorbehalt gem. §32b EStG, d.h. das Elterngeld wird nicht besteuert, wird aber zu den Einkünften gerechnet und erhöht so den Steuersatz für Deine Einkünfte aus deinem Job, d.h. es könnte u.U. hierdurch zu einer Nachzahlung kommen.

VG, David

...zur Antwort

Hallo Benjamin,

das hängt davon ab. Es kann sofort abziehbarer Betriebsaufwand sein oder, wenn durch die App ein immaterieller Vermögensgegenstand entsteht, wird dieser aktiviert und über z.B. 3 Jahre abgeschrieben somit über mehrere Jahre abgesetzt.

VG, David

...zur Antwort

Wichtig für Deine Frage ist, ob es sich bei Deinem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

...zur Antwort

Hallo Jürgen, momentan ist es noch möglich die Steuererklärung für Deinen speziellen Fall für 7 Jahre rückwirkend abzugeben, d.h. in 2017 noch für 2010. Dies wird aber sehr wahrscheinlich wieder auf die sonst üblichen 4 Jahre verkürzt werden. Näheres findest Du in meinem Blog zu dem Thema, da ich als Steuerberater u.a. einen Schwerpunkt auf Studenten habe. Viele Grüße und ein frohes neues Jahr, David

...zur Antwort