Wo ALG 2 angeben bei Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung?

2 Antworten

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ALG II musst Du nicht angeben, denn es ist steuerfrei und unterliegt (anders als ALG I) nicht dem Progressionsvorbehalt.

Wenn Du eine Anstellung findest würde die ja dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Das kann zwar Auswirkungen haben, aber da kannst Du schon auf da nächste Jahr und die Einkommensteuererklärung warten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ALG 2 ist kein Einkommen, welches dem Finanzamt gemeldet werden muß