Immobilienkauf?


09.04.2023, 17:45

Hallo,

Wir haben aus einem Makler Exposé welches komplett auf ein kleines Einfamilienhaus 50m2 ausgelegt war und der Verkäufer dieses als Dauerwohnsitz genutzt hat gekauft. Unsere Bank hatte damals auch nur dieses Exposé für die Finanzierung.Welches ja vor dem Kaufvertrag abgeschlossen werden muss.

Im Kaufvertrag steht aber jetzt Wochenendhaus, was wir erst später vor lauter Euvori gesehen haben. Makler war bei dem Notartermin dabei und hat auch nichts gesagt. Auf Nachfrage auf der Gemeinde ist die Nutzung auch nur am Wochenende möglich. Die Immobilie ist auch in dem Fall überzahlt.

Papiere für dieses Haus wurden uns auch erst nach Kaufvertrag ausgehändigt... obwohl wir mehrere mal danach gefragt haben.

Der Makler meint er habe sich auf der Gemeinde abgesichert das dies Bauland wäre. Er gibt aber jetzt im Nachhinein zu das hier was schief gelaufen ist und er die Immobilie anders bewertet hätte wenn er dies gewusst hätte.

Im Kaufvertrag ist der Dauerwohnsitz zum Glück nicht direkt mit vereinbart.

Können wir hier gerichtlich vorgehen und wenn wie? Arglist, Wucher oder Täuschung

Danke für jede Antwort.

8 Antworten

Ich finde ein Urteil zum Thema:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjK653Om53-AhWQxgIHHYdMBdsQFnoECA0QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.lutzabel.com%2Fartikel%2F20200110-verkaeufer-haftet-fuer-verkaufsexpose-des-maklers%23%3A~%3Atext%3DDer%2520BGH%2520hat%2520in%2520diesem%2CV%2520ZR%252038%252F18).&usg=AOvVaw2yhYtnPB78QJl9ZeYlQi3b

Insofern lohnt sich der Gang zum Anwalt eventuell.

Auch, wenn ich aus dem Bauch heraus das nicht gesagt hätte, denn es sollte klar sein, dass man den Kaufvertrag in den 14 Tagen nach Zugang des Entwurfs wirklich Wort für Wort liest und sich bei Rückfragen vor Unterzeichnung an den Notar wendet.

"Papiere für dieses Haus wurden uns auch erst nach Kaufvertrag ausgehändigt... obwohl wir mehrere mal danach gefragt haben."

Sorry, das ist doch Blödsinn!

Den notariellen Kaufvertrag bekommt man vorher ausgehändigt, um diesen zu prüfen.

Und auch das Grundbuch bekommt man vorher ausgehändigt.

Natürlich sollte man sich das als Käufer dann auch mal anschauen und lesen!!!!

"Im Kaufvertrag ist der Dauerwohnsitz zum Glück nicht direkt mit vereinbart."

Verstehe ich nicht, warum zum Glück????

Für euch als Käufer wäre es doch besser gewesen, wenn es um einen Rücktritt geht, wenn dieser vereinbart gewesen wäre!?!

Duke19 
Fragesteller
 14.04.2023, 21:42

Selbst der Makler ist mit uns im Nachhinein noch mit auf die Bauänter und Gemeinde. Er hat zugegeben das da was schief gelaufen ist.

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Sofort nach Entdeckung, dass dieses Häuschen nicht in der Bauzone ist und dauerhaft bewohnt werden darf, musst du den Kaufvertrag anfechten. Ich fechte an.. wegen arglistiger Täuschung.

Wenn in der Schweiz eine arglistige Täuschung vorliegt, ist der Vertrag sofort ungültig und kann vom Käufer aufgelöst werden ohne komplizierten Gerichte.

Es ist schon dreist, dass ein Verkäufer einfach etwas wichtiges verschweigt, ich würde sogar noch Schadenersatz fordern für deine Aufwendungen mit der Bank. Hoffentlich kommst du bei der Bank ohne finanziellen Nachteil aus der Sache, andernfalls soll der Verkäufer diese Kosten auch noch übernehmen. Ich wünsche dir, dass Gerechtigkeit siegt und du den Kauf rückgängig machen kannst. Leider ist der Käufer in der Beweispflicht für arglistige Täuschung.

Im Kaufvertrag ist der Dauerwohnsitz zum Glück nicht direkt mit vereinbart.

Das könnte beim Rücktritt das Problem werden.

Wenn ich mich auf den Link von @Andri123 beziehe, so steht da, dass Punkte, die im Kaufvertrag bestimmt sind, das Expose aufheben.

Im Expose stand, es wurde als Dauerwohnsitz genutzt.

Im Vertrag steht davon nichts.

Lasst Euch anwaltlich beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dany77  15.04.2023, 20:42

Wenn es als dauerwohnsitz genutzt wurde heißt es nicht automatisch das es auch baurechtlich ein dauerwohnsitz ist.

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wfwbinder  15.04.2023, 20:44
@Dany77

Genau, deshlab habe ich das ja auch geschrieben und dassder Frager es nicht als Dauerwohnsitz im Vertrrag erworben hat. Dadurch kann er nicht zurück treten, wenn es als Dauerwohnsitz nicht zulässig ist.

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Du musst dir vor Kauf selber Einsicht in die Bauakte nehmen und auch die Auflagen bezüglich erst oder Zweitwohnungen schaut sich ja die Bank an, B Plan usw ist ja auch öffentlich. Wie habt ihr denn eine Finanzierung bekommen ohne das?

Im Regelfall sind Wochenend und Ferienhäuser ja schon optisch als solche zu erkennen und bei 50 qm sieht man doch, das es kein Wohnhaus ist.

Übrigens sind diese Häuser meist mehr wert als Wohnhäuser, da die Einnahmen ja auch höher sind durch Ferien Vermietung

Duke19 
Fragesteller
 14.04.2023, 21:39

Dort gibt es einen Bebauungsplan nach §34 und es wohnen dort auch einige, Als aussenstehender denkt man dort an ein Mischgebiet. Wir habe im Nachhinein auf der Gemeinde erfahren das sie es eigentlich nicht dürfen. Es wird geduldet.

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Dany77  15.04.2023, 20:40
@Duke19

Es gibt einen B Plan? Dann kannst du das Haus doch einfach umnutzen wenn es Mischgebiet ist, also Ferien und Wohnhäuser. Du musst ein paar Auflagen erfüllen, energieausweis, Abstellfläche, Parkplatz und fertig

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