Bekommt man Notarvertrag bei Immobilienkauf sicher rechtzeitig vorab zugesandt?

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Einen Entwurf kann man schon vorher verlangen. Denn der Notar liest in der Regel den Vertrag so schnelle durch und ist auch nicht groß daran interessiert dir deine Fragen zu beantworten. Obwohl er gutes Geld für seine fertigen Textbausteine bekommt.

Normalerweise spricht man beim Notar den Inhalt und die Details des Kaufvertrages ab und er wird allen Beteiligten vor Unterzeichnung vorgelesen und erläutert. Zudem kann man natürlich auch vereinbaren, einen Entwurf des Vertrages vorab zugesand zu bekommen.

Was ist schon "sicher rechtzeitig," wenn die Leute ("Notare") sich nicht an die Spielregeln des § 17 Abs. 2a BeurkG halten (Hervorhebung und Ergänzung von mir) und dies nicht mit der Todesstrafe sanktioniert wird?

"Der Notar soll das Beurkundungsverfahren so gestalten, daß die Einhaltung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 gewährleistet ist. Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass

1. die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden und

2. der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass] unterliegen, geschieht dies im Regelfall dadurch, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beurkg/gesamt.pdf

neckholder;

Maßlos übertrieben:

Der Notar rasselt den Vertragstext monoton, teils unverständlich in Windeseile herunter und verspricht. Fragen am Schluss beantworten zu wollen,

der anwesende Immobilienmakler, mit dem Verkäufer per Du, schaut gelangweilt zum wiederholten Male auf die Uhr und unterdrückt ein Gähnen,

der Verkäufer freut sich, dass der Vertrag nur Beschaffenheitsangaben und keine Beschaffenheitsgarantie enthält,

im Wartezimmer verharren noch ein Testator, ein Exekutor; ein Ausschlager und eine Vermögensauseinandersetzer, allesamt suchen Expertenrat,

und du verstehst nur Bahnhof, möchtest noch einige Kaufvertrags-Änderungen anbringen, wagst dich nicht mehr zu fragen.

Im Vertrag heißt es dann: „Der Notar belehrte … wies besonders darauf hin … und machte auf die Gefahren… aufmerksam. Vom Notar vorgelesen, von den Vertragschließenden genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:“

Empfehlung: Vertragsentwurf (mit vollständigen Vertragstext, Torso ablehnen) von einem Fachkundigen auf Herz und Nieren vorher überprüfen lassen, Änderungswünsche sofort schriftlich einbringen und nicht bis zur Protokollierung warten. 200 € Prüfkosten nicht scheuen.