Ich gehe arbeiten und meine Mutter bekommt kein Harz4 mehr?

4 Antworten

Ich schliesse mich der Antwort von Berlina an. Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft, Du gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.

Vielleicht habt Ihr auch etwas missverstanden, denn Deine Mutter bekommt tatsächlich kein Geld mehr für Dich. Also weder Deinen vorherigen Regelsatz noch Deinen Anteil an der Miete. Du musst also die halbe Miete, Strom, Internet und ggf. Essensgeld an Deine Mutter bezahlen.

Und GEZ musst Du auch zahlen, da ihre Befreiung nicht für Dich gilt.

Du bist als erwachsenes Kind Deiner Mutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Nichtsdestotrotz kannst Du mit ihr in einem Haushalt leben ( vergleichbar einer WG ) und ihr wirtschaftet getrennt - sprich jeder kauft für sich ein / getrennter Kühlschrankinhalt / getrennte Wäschewascherei usw. .... Du musst Dich dann mit 50% ander Miete + sonstigen Kosten wie Strom / Telefon / Internet beteiligen.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/

Kann man widerlegen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt?

Generell gilt, dass das Jobcenter nachweisen muss, dass Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Erst nachdem dieser Nachweis erbracht ist, kann das Jobcenter eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der anderen Haushaltsmitglieder verlangen und auch eine Anrechnung auf Ihren Regelsatz vornehmen.

Wann liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor?

https://www.dahag.de/c/ebs/sozialrecht/hartziv-haushaltsgemeinschaft-mit-eltern-2240

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben und gemeinsam, „aus einem Topf“ wirtschaften. Mithin reicht für die Unterhaltsvermutung in § 9 Abs 5 SGB II gerade nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen wohnen.

Allerdings musst Du jetzt für diesen Haushalt den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro bezahlen.

Andri123  12.01.2023, 14:07

Insbesondere den zweiten link finde ich sehr aufschlussreich. So ganz einfach scheint das aber nicht zu sein, gerade bei einem flügge gewordenen Kind..

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wilees  12.01.2023, 14:30
@Andri123

Aber es ist legitim sich auf den Standpunkt zu stellen man bildet eine "WG" was ja auch im Hinblick auf den Altersunterschied / Mutter - Kindverhältnis, sprich das Kind will relativ frei leben können...... vollkommen in Ordnung ist.

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Andri123  12.01.2023, 14:44
@wilees

Ich finde es jedenfalls unsäglich, dass jungen Menschen bei ihrem Start ins Leben soviele Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie aus einer H4-Familie stammen. Das hat sich mit dem Bürgergeld ja nur partiell geändert.

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wilees  12.01.2023, 14:53
@Andri123

Zumindest bleiben Einkommen bis 520 Euro ab Anfang Juli bei Schülern / Auszubildenden anrechnungsfrei.

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Glückwunsch zum Job. Die Berechnung als Bedarfsgemeinschaft ist genau richtig. Du kannst deiner Mutter nun etwas von dem zurückgeben, was sie 20 Jahre lang für dich gemacht hat.

wilees  12.01.2023, 13:46

Falsch FS ist der Mutter gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet nur weil er im selben Haushalt lebt.

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Alle Einkünfte der Bewohner des selben Hausstandes (Bedarfsgemeinschaft) zählen.

wilees  12.01.2023, 15:45

Ein Haushalt ist nicht zwingend eine BG.

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