harz4 bei gütertrennung

3 Antworten

Die Fürsorgepflicht des Ehegatten/der Ehegattin geht allen öffentlichen Transferleistungen vor.

Wäre doch auch etwas witzig, einer Millionär, der andere kassiert ALG II, aber zum gemeinsamen Opernbesuch gibt es ein neues Kollier für 10.000,- Euro.

Auch bei Gütertrennung wirst Du erst einmal Deiner Unterhaltspflicht nachkommen müssen, bevor Ihr beide als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV beantragen könnt.

Hartz IV geht unter diesen Bedingungen sicherlich nicht, es sei denn ihr verdient zusammen zu wenig.