Aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter austreten?
Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und beginne am 01.09.2021 meine Ausbildung. Dort verdiene ich im 1. Jahr 1068€ Brutto und 815€ Netto. Ich bekomme keinen Kindesunterhalt mehr, da ich das mit meinem Vater so geregelt habe. Somit bekomme ich lediglich mein Kindergeld in Höhe von 219€. Laut Jobcenter liegt mein Gesamtbedarf bei 610€.
Mich irritiert nun, dass ich kein Geld vom Jobcenter bekomme, aber ich Geld zahlen muss. Daher möchte ich nun aus der Bedarfsgemeinschaft austreten, um mein Einkommen für mich zu behalten und nicht an das Jobcenter abdrücken zu müssen. Sie ziehen mir 281€ Freibetrag auf das Erwerbseinkommen ab, sodass ich am Ende nur noch 752€ Gesamteinkommen habe.
Wie schaffe ich es nun aus der BG auszutreten um die 281€ für mich zu behalten?
Ich meine es ergibt ja gar keinen Sinn. Das Jobcenter zahlt mir kein Geld, aber ich muss abdrücken? Ich kann mein Gesamtbedarf locker stemmen mit meinem Gehalt+KG.
Falls Fragen offen sind, bitte melden.
Vielen Dank!
4 Antworten
Falsch - da Dein Einkommen aus der Ausbildung nicht komplett als bedarfsdeckend einzustufen ist, wird nach dem verbleibenden Restbedarf ( 81,20 Euro ) das verbleibende Kindergeld dem Einkommen Deiner Mutter zugerechnet.
Zur Berechnung Deines Einkommens kann man folgendes sagen
die ersten 100 Euro vom Bruttoentgelt sind anrechnungsfrei, vom Betrag bis 1000 Euro weitere 20% = 180 Euro - von den dann noch verbleibenden 68 Euro bleiben Dir 10 % .... also bleiben insgesamt 286,80 Euro anrechnungsfrei. Sprich von Deinem Nettoentgelt werden 528,20 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet - heißt das JC muss für Dich noch 81,20 Euro zur Bedarfsdeckung ( letztendlich aus dem Kindergeld ) dazu bezahlen.
Achso, das wusste ich nicht. Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufklärung. Dann kann ich wohl weiterhin bei meiner Mutter leben. Vielen Dank!
Um da rauszukommen, wirst du dir eine eigene Wohnung suchen müssen. Einen anderen Weg wird es nicht geben.
Oder Du ziehst aus - dann kannst Du das Kindergeld mitnehmen.
Leider darf man erst ab 25 ausziehen wenn man alg II bezieht ausser du finanziert dich komplett selbst, in der Wohnung bleiben und einfach so aus der Bedarfsgemeinschaft austreten geht leider nicht
Füge noch hinzu um den Irrglaube des FS zu beseitigen:
Du musst nichts an das JC „abdrücken“ du behältst dein Geld komplett. Es werden lediglich die Leistungen (das was das JC zahlt) geringer.
Immer wieder das gleiche……