Aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter austreten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falsch - da Dein Einkommen aus der Ausbildung nicht komplett als bedarfsdeckend einzustufen ist, wird nach dem verbleibenden Restbedarf ( 81,20 Euro ) das verbleibende Kindergeld dem Einkommen Deiner Mutter zugerechnet.

Zur Berechnung Deines Einkommens kann man folgendes sagen

die ersten 100 Euro vom Bruttoentgelt sind anrechnungsfrei, vom Betrag bis 1000 Euro weitere 20% = 180 Euro - von den dann noch verbleibenden 68 Euro bleiben Dir 10 % .... also bleiben insgesamt 286,80 Euro anrechnungsfrei. Sprich von Deinem Nettoentgelt werden 528,20 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet - heißt das JC muss für Dich noch 81,20 Euro zur Bedarfsdeckung ( letztendlich aus dem Kindergeld ) dazu bezahlen.

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Füge noch hinzu um den Irrglaube des FS zu beseitigen:

Du musst nichts an das JC „abdrücken“ du behältst dein Geld komplett. Es werden lediglich die Leistungen (das was das JC zahlt) geringer.

Immer wieder das gleiche……

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@Leo2021

Achso, das wusste ich nicht. Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufklärung. Dann kann ich wohl weiterhin bei meiner Mutter leben. Vielen Dank!

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Besten Dank für's Sternchen.

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Um da rauszukommen, wirst du dir eine eigene Wohnung suchen müssen. Einen anderen Weg wird es nicht geben.

Oder Du ziehst aus - dann kannst Du das Kindergeld mitnehmen.

Leider darf man erst ab 25 ausziehen wenn man alg II bezieht ausser du finanziert dich komplett selbst, in der Wohnung bleiben und einfach so aus der Bedarfsgemeinschaft austreten geht leider nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung