Unterhalt, wenn man erst Pause vor dem studieren macht?

2 Antworten

Einem Kind ist durchaus eine Orientierungsphase zuzugestehen, du kannst danach studieren. Der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen, bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung des Kindes. Dann kommt es darauf an, wo du wohnst. Ein Kind, welches ausser Haus wohnt, hat einen Bedarf von 860 Euro ( hoffentlich stimmt's dieses Jahr noch), inklusive Kindergeld. Ab 18 sind übrigens BEIDE Elternteile gemäß ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig!

Während der "Pause " steht dir kein Unterhalt zu, danach müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten, abhängig von ihrem jeweiligen Einkommen.

Am besten finde ich, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und das mal gemeinsam durchsprechen.