Ich bin als Kleinunternehmer selbstständig. Kommen Honorareinkünfte (mit Abzügen für Steuern/SV/PK) in die Einkommenssteuererklärung oder Lohnsteuererklärung?

2 Antworten

Das Du für Dein Honorar diese Art Abrechnung bekommen hast sagt mir,dass es als Arbeitslohn aus einem abhängigen Dienstverhältnis abgerechnet wurde.

Die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung kommen in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung.

Eine Gegenfrage,die mit der direkten Frage nichts zu tun hat.

Arbeitest Du als Filmemacher für Privatleute, oder sind Deine Auftraggeber Medienunternehmen? Oder wenn Du Filme auf eigenes Risiko machst,dann verkaufst Du doch vermutlich an Medienunternehmen.

Da ist nämlich die Kleinunterneherregelung sehr nachteilig für Dich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das passt nicht zusammen.

Entweder warst Du auf Honorarbasis = selbständig tätig oder Du warst dort angestellt, dann hast Du aber kein Honorar, sondern Lohn/Gehalt bezogen.

Bitte erst mal den Sachverhalt klären, dann kann man weitersehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
physioxpert 
Fragesteller
 29.09.2023, 16:25

Danke, ja, das verwundert mich auch. In der Vertragsanlage steht:

Honorarabrechnung

Die Abrechnung der Honorare erfolgt per Banküberweisung. Dazu werden folgende Arbeitspapiere benötigt.

  1. Lohnsteuerkarte
  2. Sozialversicherungsausweis
  3. Mitgliedsbestätigung einer Krankenkasse (bei privaten Versicherungen mit Beitragshöhe und Pflegeversicherung)
  4. Ggf. Studentenausweis, Rentenbescheid oder dgl.
  5. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)

Inwieweit kann ich das vertsehen?

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Eifelia  29.09.2023, 19:43
@physioxpert

Da es bereits seit Jahren keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, andererseits aber Deine Steuer-ID-Nummer NICHT abgefragt wird: Frag den Auftraggeber.

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