Fitnesstrainer freiberuflich bis wieviel verdienen?

2 Antworten

  1. Wenn Du als Personaltrainer arbeitest, bist Du aus der Scheinselbständigkeit raus.
  2. Wenn Du als Kleinunternehmer im Studio tätig bist, wäre es eine Fehlentscheidung. Das Studio ist ein Unternehmen. Die sind vorsteuerabzugsberechntigt. Also schlägst Du auf Deine Rechnung die Umsatzsteuer drauf und hast dann aus deinen Kosten des Vorsteuerabzug.
  3. Ausserdem geht es bei der Grenze nicht um Verdienst (= Gewinn), sondern um Umsatz (=Einnahmen).

Zunächst hat (Schein-)Selbständigkeit nichts mit dem Verdienst zu tun. Da bitte nichts durcheinander werfen.

Es gibt auch keine genaue Definition, wann jemand Selbständig ist und wann nicht. Das Ganze hat immer was mit den individuellen Umständen zu tun und es wird von Fall zu Fall entschieden. Da kann man auch nichts vertraglich vereinbaren. Entweder der Tatbestand trifft zu oder nicht.
Allerdings spricht bei dir in der Tat sehr viel für eine Scheinselbständigkeit. Als Selbständiger könntest du zum Beispiel deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort frei wählen. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Außerdem wirst du wohl auch keinen Vertreter schicken können, wenn du mal selber nicht kannst oder willst.

Um das wirklich wasserdicht zu machen, bleibt dir nur ein Statusfeststellungsverfahren. Dort wird dann von Seiten der Rentenversicherung festgestellt, ob nach deren Ermessen eine Selbständigkeit vorliegt oder nicht.

Und bitte dran denken: selbst wenn du selbständig sein solltest, bist du als Lehrer (Fitnisstrainer gehört da auch zu) rentenversicherungspflichtig.