Kleinunternehmerin mit Minijob- wie muss ich mich krankenversichern?

3 Antworten

Hallo,

nach § 10 SGB V ist eine kostenlose Familienversicherung nur möglich, wenn alle Bruttoeinkünfte zusammen (bei dem Unternehmen nach Abzug der betrieblichen Kosten) regelmäßig 450 Euro nicht übersteigen.

Sonst gilt ein monatlicher Beitrag von ca. 170 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. § 240 SGB V

Gruß

RHW

Die Voraussetzung für die Familienversicherung ist im SGB V § 10 geregelt, dort heisst es u.a. dass Du als Ehefrau nicht familienversichert werden kannst wenn:

Du hauptberuflich selbständig tätig bist (dürfte bei 200 Euro monatlich wohl nicht der Fall sein, ist aber hoffentlich mit der KK geklärt)

Du ein Gesamteinkommen hast, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der
monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches (= 415 Euro pro Monat West bzw. 360 Euro Ost) überschreitet;
für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches (= Minijob) beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

Jetzt liegt offenbar eine Kombi aus diesen beiden Punkten bzw. Einkommensarten vor.

Bitte mit der KK klären ob, unter Berücksichtigung des nur 4.monatigen Minijobs und des geringen Einkommens aus selbständiger Tätigkeit Familienversicherung weiterhin möglich ist. Bitte vorher klären, nicht dass es nachher auf eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung hinausläuft und Du ggf. nur für Deinen KV-Beitrag arbeitest.

Alternativ müsstest Du Dich selbst freiwillig gesetzlich versichern.

Eindeutig ja ! Das wird ca. 180 EUR kosten und danit einen großen Teil der Mehreinnahmen auffressen.

Entweder Minijob auf ca. 200 EUR drücken oder um 1 EUR erhöhen, um im Midijob krankenversichert zu werden.

Viel Glück

Barmer