Quick Steuer habe ich für meine Kunden und das schon seit Anfang 2000. Die Diferenzen zwich den Programm und Finanzamt liegen so bei 50 € plus minus. Das Programm ist sehr gut im Aufbau und die ganze Buchhaltung vom gesammten Jahr habe ich zur Steuer gleich zur Hand.
Von so einer Abmachung habe ich auch noch nichts gehört. Wenn Du selbständig bist ist auf alle Fälle eine Gewerbeanmeldung notwendig oder hast Du über die Abmachung einen Vertrag bzw. was schriftliches in der Hand wo die Abmachung bestätigt wird das Du das ohne Gewerbeanmeldung machen kannst.
Es giebt die möglichkeit vorab ein Gewerbe anzumelden als Nebenberuflich. Sollte das Geschäft so gut laufen kann man das Gewerbe als Hautberuflich ändern. Nebenberurufliches Gewerbe ist kein Risiko ich hatte das auch schon, wenn nichts läuft kann man das auch wieder ohne Probleme abmelden.
Du kannst das anders machen Privat über deine Wohnung oder das über die Garage machen damit ist das nicht auf den öffentlichen Gelände von der Stadt bzw. Gemeinde und damit bist Du auf der sicheren Seite.
Was ist das für eine Einstellung von jemanden der gerade mal 21 Jahre alt ist. Ich würde dir erstmal Empfehlen zu überlegen was Du da machen möchtest und dann dir die Ausbildung in einen weiteren Beruf selbst Finanzierst. Ich hatte schon mehrere Fälle in der Richtung wo einer seine Existenzgründung in den Sand gesetzt hat, weil Er Aufträge die im Monat 1500 € gebracht haben in den Sand gesetzt hat. Letztens habe ich ein schreiben erhalten mit der Mitteilung das der Betreffende jetzt sogar in Insolvenz ist. Soviel zu Leuten den geholfen wurde und der das Geld vom Staat verschleuderte.
Die Rister muß versteuert werden. Mir ist bekannt das Mitarbeiter von Versicherungen immer wieder Leute eine Riesterrente mit einer falschen aussage da Anbieten. Es wird immer gesagt Riester sei Steuerfrei und für das Alter als Vorsorge, was aber nicht Richtig ist. Riester wird auch bei Arbeitslosigkeit bzw. Harz IV mit angerechnet. Mitarbeiter von Versicherungen wohlen das oft nicht hören da Sie ja dafür auch Provisionen bekommen.
Du solltest dir da beim Finanzamt eine Steuernummer geben lassen. Die Bäckerei ist ja Kunde und kein Arbeitgeber in diesem Sinne. Es giebt auch Gewerbeanmeldungen für ein geringfügige Beschäftigung. Es dürfen Monatlich 400 € Steuerfrei verdient werden, was darüber ist muß angegeben und versteuert werden.
Das hat nichts mit Schwarzfahren zu tun da Du ja nur in den falschen Zug eingestiegen bist mit einen gültigen Ticket. Es währe eventuell möglich das da eventuell ein paar EURO zum Nachzahlen anfallen würden.
Ein neues Schloss für die Wohnung kostet keine 280 € es sei das es ein spezieles Schloss ist. Er kann nur ein gleichwertiges Schloss da einbauen. Wenn er das auch noch selbst eingebaut hat da würde ich mich gegen die Rechnung wehren und nicht mehr als wie die 30 € Zahlen.
Was sind das für Geschäfte ich würde Euch hier den guten Rat geben euch ohne Gericht und Anwalt zu einigen jeder Zahlt die Hälft ist auf alle Fälle günstiger als wie über das Gericht und dann den Vertrag kündigen. Anwalt und Gericht freuen sich aber auch auf das Geld von euch in den Fall.
Ebay ist eine Handelsplattform für Geschäft & Privat. Wie kann sich da jemand unter 18 Jahre überhaupt Anmelden. Durch sowas wird die Plattform und die Händler zum schwarzen Schaf gemacht und es steht immer die Frage wie Sicher & Zuverlässig ist die Plattform noch.Es ist auf alle Fälle eine Straftat bzw. ein versuchter Betrug was schon folgen haben kann bzw. wird.
Ich habe da sehr gute Kontakte zu Fachanwälten über ein Netzwerk im Internet gefunden. Man sollte sich da schon an einen Fachanwalt wenden, den könnt ihr auch über die Rechtsschutzversicherung erfragen. Auf die Rechtsanwaltskammer verlasse ich mich nicht mehr. Mir wurde eine Anwältin für Verkehrsrecht gegeben obwohl ich eine Anwältin für Sozialrecht gesucht hatte. Die Anwältin hat in der Sache nichts geschaft und beim Gerichtstermin mußte ich alles selbst klären. Die Worte von der Anwältin liegen mir heute noch in den Ohren: " ich kann mich nur den Worten meiner Mandantin anschließen" den Widerspruch beim LSG habe ich dann selbst erledigt.
Du das Geld kannst Du bei der Steuer mit angeben, die andere möglichkeit ist das Du deinen Arbeitgeber ansprichst und Ihn bittest das Er dir das Geld zurück erstatten soll. Ich habe auch keine zugehörigkeit zur Kirche und der Arbeitgeber hatte auch einfach das Geld abgezogen, Er hat mir das ohne weiteres zurück gezahlt.
Die höhe der Versicherung die zu Zahlen ist richtet sich nach den Einkommen das über den Freibetrag liegt sprich Anteilmäßig. Das ist aber auch ganz gut erklärt beim Studentenwerk Essen - Duisburg. Ich hoffe das ich dir damit etwas Helfen konnte.
http://studentenwerk.essen-duisburg.de/pdf/erwerbstaetigkeit.pdf
Ich kann hier auch nur sagen das sowas schon sehr Ärgerlich ist. Das geht aber vielen so wenn man im Ausland da nicht aufpasst. Pripaidkarte mit 50 EURO aufladen und damit kann das nicht passieren.
Wenn dein Vater das in Raten bei Base zahlen möchte da soll Er eine Vereinbarung an Base schicken wo Er die Höhe der Rate auch mitteilt und dann aber auch die vereinbarten Raten punktlich zu zahlt bevor das Inkasso kommt. Sollte Base trotz der Vereinbarung das Inkasso beauftragen dann den Inkasso widersprechen mit den Nachweis über die gezalte Summe zuschicken.
Wenn Du dich bei ebay als privat Person da Registrierst geht keine Meldung an die Schufa, bei einer geschäftlichen Registrierung sieht das anders aus. Wenn Du ebay Verkäufer werden möchtest da ist auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Händlern ist es meistens so das ein Rückgaberech besteht von zwei Wochen und auch meistens das Porto für die Rücksendung übernommen wird. Bei den meisten privaten Personen steht bei ebay keine Garantie und kein Rückgaberecht. Wenn ich als privat Person über ebay was Verkaufe und den Käufer gefält das nicht würde ich auch nicht das Porto übernehmen für die Rücksendung.Da könnte ja jeder Kaufen und dann sagen das gefällt mir nicht und dann auf meine Kosten mir wieder zurück schicken.
Es ist möglich für das Auto die geschäftlichen Kilometer mit a 0,30 Cent pro km bei der Steuererklärung anzugeben. Zu empfehlen ist auf alle Fälle da ein Fahrtenbuch zu führen als Nachweis. Wenn Du da die Kilometer geschäftlich & privat da Richtig einträgst ist das kein Problem. Wenn alles passt darf man den geschäftlichen Prozentsatz absetzen von der Steuer virtel, hab oder am Jahresende. Meine Nachbarin bekommt sogar auch die Kosten für die Waschanlage zurück es ist Wichtig alle Belege da zu Sammeln und beim Finanzamt mit einreichen.
Ich kann nur sagen das es einen Freibetrag bzw. Übungsleiterpauschale im Jahr in höhe von 2100 EURO giebt und diese ist Steuerfrei. Es steht in keinen Gesetz wieviel Stunden da gemacht werden müßen. Wenn Du da mehr von den Verein haben möchtest dann wäre der Betrag zu versteuern. Wenn Du für den Verein Materialbesorgungen machst oder Feiern organisierst ist das schon eine tätigkeit für den Verein. Die Kosten für das Matrial wir ja mit Sicherheit der Verein bezahlen.
Das mußt Du beim Arbeitsamt bzw. Arge Melden da Du ja in der Zeit den Amt nicht zur Verfügung stehst. Du bist in der Zeit schon Versichert über den Arbeitgeber bzw. ARGE daher ist es schon erforderlich das Du das sagst. Die Fahrkosten werden dir entweder durch die ARGE oder die Firma erstattet. Wenn Du das nicht bei der ARGE sagst und die bekommen das mit kann es durchaus sein das dies als schwarzarbeit gewertet wird und Du eine Sperre bekommst und Du da Leistungen an die ARGE zurückzahlen mußt.